Stellungnahme zum Referentenentwurf: Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen

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Anders, als es die öffentliche Debatte in den vergangen Monaten zuweilen vermuten lässt, steht der Begriff Kindergrundsicherung nicht für ein klar umrissenes Konzept. Er ist vielmehr ein weit gefasster Sammelbegriff für unterschiedliche Modelle zur finanziellen Absicherung des Kinderexistenzminimums außerhalb der bisherigen Grundsicherungssysteme.[1] Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierfür ein weiteres Beispiel. Daher ist es für den Familienbund der Katholiken umso wichtiger, genau hinzuschauen, was sich hinter dem Namen verbirgt. 

Es ist ihm auch wichtig darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer Kindergrundsicherung genannten Leistung kein Selbstzweck und auch nicht per se ein Erfolg ist. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn sie für armutsgefährdete Familien und Kinder maßgebliche Verbesserungen bringt. Im vorliegenden Gesetzentwurf fällt es jedoch schwer zu erkennen, wo die Verbesserungen für Familien durch die Einführung  der Kindergrundsicherung konkret liegen sollen. Sie finden sich keinesfalls bei der Leistungshöhe, insbesondere weil auf eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums verzichtet und der Finanzrahmen für diese „umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren“ mit 2,4 Milliarden eng gesteckt wurde. Generell erscheint die Kindergrundsicherung nah am bestehenden Leistungssystem aus Kindergeld und Kinderzuschlag: Das Kindergeld wird zum Garantiebetrag, der Kinderzuschlag geht im zukünftigen Zusatzbetrag auf. Viele Regelungen, die bereits heute beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag Anwendung finden, sollen weiter gelten. Es wird also viel Bestehendes fortgeführt, wenn auch unter neuem Namen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen (pdf)

 

 

[1] Vor der Bundestagswahl 2021 haben SPD, GRÜNE und LINKE den Begriff für jeweils unterschiedliche Konzepte verwendet (die FDP sprach vom „Kinderchancengeld). Anfang 2023 ist bekannt geworden, was das Bundesfamilienministerium derzeit unter einer Kindergrundsicherung versteht (Eckpunkte-Entwurf des BMFSFJ vom 18.01.2023). Von diesen Eckpunkten unterscheidet sich wiederum der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung. Unter den von Verbänden vorgelegten Modellen ist das Modell des „Bündnis Kindergrundsicherung“  am bekanntesten (http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/). Derzeit wird überwiegend eine „einkommensabhängige Kindergrundsicherung“ propagiert, bei welcher der Zahlbetrag mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen wird. Eine für alle Kinder in gleicher Höhe ausgezahlte Kindergrundsicherung hatte – bis zu seinem Beitritt zum Bündnis Kindergrundsicherung – der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vertreten. Teilweise wird in der politischen Diskussion auch die Gewährleistung von Infrastruktur für Familien unter den Begriff der Kindergrundsicherung subsumiert (vgl. z.B. SPD-Wahlprogramm 2021).