Wo setzen wir uns ein

Wir bringen die Anliegen von Familien an vielen verschiedenen Stellen ein. Damit unsere Ideen auch umgesetzt werden, sind wir vielfältig aktiv und Ansprechpartner. Darüber hinaus kooperieren wir bei vielen Themen mit anderen Verbänden und Stiftungen.

Konkret wird dies in der Verbandstätigkeit. Sie umfasst vor allem

  • Eingaben und Stellungnahmen gegenüber Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Länderparlamenten, Landesregierungen und Kommunen sowie gegenüber Parteien und anderen Trägern politischer Willensbildung,
  • Organ- und Ausschussarbeit, Fachkonferenzen, -tagungen sowie Seminare
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Zentralstellen und den einschlägigen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz sowie dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken
  • Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden, die sich mit Fragen der Familie befassen
  • Mitwirkung an Veranstaltungen anderer Träger der kirchlichen und außerkirchlichen Familienarbeit
  • Förderung von Selbsthilfeaktionen von und für Familien
  • Beteiligung an der internationalen, insbesondere der EU-weiten Familienarbeit
  • Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung

Der Familienbund ist Mitglied in diesen Organisationen:

Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes, vertritt diesen in den folgenden Organisationen als:

  • Mitglied im Pflegebeirat, im Mitglied des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, AGF)
  • Berater der Kommission für Ehe und Familie (Kommission XI) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)
  • Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und des Sachbereichs 5 „Familie, Generationen, Geschlechtergerechtigkeit“ des ZdK
  • Mitglied der Synodalversammlung (Synodaler Weg) und des Synodalforums „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ (2019 – 2023), Mitglied der Arbeitsgruppe „Segnungen für Paare, die sich lieben“

Unsere Erfolge

Während unserer bisherigen Arbeit haben wir einige Verbesserungen für Familien und ihre Anliegen erzielt. So ist es dem Einsatz des Familienbundes zu verdanken, dass bei der Einführung des Elterngeldes 2007 ein anrechnungsfreier Mindestbetrag von 300 € eingeführt wurde. 

2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Eltern bei den Beiträgen in die Pflegeversicherung weniger zu belasten und die Anzahl der Kinder zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber setzte die Entscheidung 2023 um: Für eine Familie mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 60.000 Euro brutto bedeutet das seither eine Entlastung von 150 Euro pro Jahr und Kind. Bei Familien mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 39.000 Euro brutto beträgt die Entlastung durch die Beitragsstaffel gut 97 Euro pro Jahr und Kind. Dafür hat der Familienbund gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband und 2000 Familien viele Jahre lang gekämpft. 

Der Familienbund hat sich als einer der ersten katholischen Verbände aktiv für die Segnungen für alle Paare eingebracht.