Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will sich dafür einsetzen, die Kinderkrankentage in 2021 noch einmal auszuweiten. "Wir müssen jetzt schnell reagieren, damit wir Eltern eine konkrete Hilfe anbieten können", erklärte Giffey am Donnerstag in Berlin. Die Ausweitung der Kinderkrankentage Anfang des Jahres hätten viele Eltern gut angenommen. Sie seien eine schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Lösung von Problemen in einer schwierigen Betreuungssituation. Sie begründete den Einsatz für die Ausweitung damit, dass die neue Corona-Mutante dazu führe, dass mehr Kinder sich mit dem Virus infizierten oder in Quarantäne müssten. Mehr Eltern müssten sich wieder zuhause um die Kinder kümmern, mehr Kitas würden in den Notbetrieb oder in Teilschließungen gehen und das Betreuungsproblem werde sich erneut verschärfen, so Giffey. Jedem gesetzlich versicherten Elternteil stehen bisher in diesem Jahr pro Kind 20 Tage zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 40 Tage. Zudem erhalten Eltern auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zuhause betreut werden muss, weil Kita oder Schule geschlossen sind oder eingeschränkten Zugang haben oder wenn das Kind aufgrund einer Empfehlung von behördlicher Seite eine Einrichtung nicht besucht.
Der Familienbund der Katholiken hat mehr Entlastungen von Familien bei den Sozialversicherungen gefordert. Seit dem vor 20 Jahren erlassenen Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts müsse der Gesetzgeber den Kostenaufwand für die Kindererziehung bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen, erklärte Familienbundpräsident Ulrich Hoffmann am Donnerstag in Berlin. Diesem Anspruch sei die Politik bislang jedoch nicht nachgekommen. In dem Entscheid vom 3. April 2001 hatten die Karlsruher Richter demnach die Belastung von Familien in der Pflegeversicherung als verfassungswidrig bezeichnet. Zudem beauftragten sie die Politik, dementsprechend auch andere Zweige der Sozialversicherung wie die Renten- und Krankenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Auf diese verfassungsrechtlich gebotenen Entlastungen warteten Familien jedoch bis heute, kritisierte Hoffmann. "Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine Umsetzung des Karlsruher Urteils dringend notwendig, um ökonomische Anreize gegen Kinder zu beseitigen und die Sozialversicherung zu stabilisieren." Der Familienbund fordere deshalb einen Kinderfreibetrag in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, wie es ihn im Steuerrecht bereits gebe. "Die Untätigkeit des Gesetzgebers führt nicht nur zu einer ungerechten Benachteiligung von Familien, sondern auch zu Familien- und Kinderarmut", betonte Hoffmann. (KNA)