Das Thema Familienpolitik hat in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert bekommen. Für berufstätige Eltern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines neuen Jobs. Die Parteien präsentieren in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl am 26. September unterschiedliche Vorschläge, wie sie Eltern und Kinder unterstützen wollen, die besonders unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden hatten.
Die Union will das Beantragen der Familienleistungen automatisieren, vereinfachen und erreichen, dass die Hilfen digital und aus einer Hand zur Verfügung stehen. Es soll einen Einstieg in ein "Kindersplitting" geben, dazu sollen steuerliche Freibeträge für Kinder auf das Niveau der Freibeträge von Erwachsenen erweitert werden. Am Ehegattensplitting will die Union festhalten. Beschäftigte mit Kindern sollen ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten und mehr von zu Hause arbeiten können. Alleinerziehende würden steuerlich entlastet, und der Erwerb von Eigentum für Familien werde gefördert.
Grüne, SPD und Linkspartei setzen in ihren Wahlprogrammen dagegen auf eine Erhöhung des Kindergelds und versprechen eine Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern effektiver sichern soll. Zudem will die SPD weiterhin eine Familienarbeitszeit einführen, die sie in der großen Koalition nicht durchsetzen konnte. Die Sozialdemokraten wollen beiden Elternteilen ermöglichen, in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes weniger als Vollzeit zu arbeiten - mit einem Ausgleich für den Einkommensverlust. Genau wie Grüne und Linke möchte die SPD das Ehegattensplitting abschaffen.
Die Grünen wollen das Elterngeld weiter flexibilisieren und zudem - wie die SPD - die Zahl der Kinderkrankentage weiter erhöhen. Zudem planen sie eine Liberalisierung des Abstammungsrechts und wollen etwa auch Menschen, die ihr Geschlecht als divers angeben, eine Elternschaft ermöglichen.
Auf eine Reform des Elterngelds drängt auch die Linke. Zudem will die Partei, dass das Elterngeld nicht länger auf Transferleistungen angerechnet wird und dass Eltern von Kindern bis sechs Jahren einen besseren Kündigungsschutz erhalten. Kinderbetreuung in Einrichtungen, die Ländersache ist, soll grundsätzlich kostenfrei sein. Neben der Ehe will die Linke zudem ein sogenanntes Wahlverwandtschaftsrecht einführen. Damit sollen nicht nur Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Eine ähnliche Konstellation wollen auch die Grünen mit einem "Pakt der Verantwortung" sowie die FDP und die SPD, die das Verantwortungsgemeinschaft nennen.
Darüber hinaus stehen für die FDP die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten sowie familienbedingte Auszeiten für Führungskräfte ganz oben auf der Agenda. Das Ehegattensplitting soll bleiben. Analog zum Mutterschutz fordern die Liberalen einen "Partnerschutz", der zehn Tage umfassen soll. Zudem wollen sie ein "Kinderchancengeld", das Kinder und Jugendliche selbst beantragen könnten und das "echte Aufstiegschancen" ermöglichen soll. Bei Scheidungen sprechen sie sich für ein Wechselmodell aus, bei dem die gemeinsamen Kinder abwechselnd bei dem einen und dem anderen Elternteil wohnen. Wie Grüne, SPD und Linke will die FDP eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
Als einzige Partei beschreibt die AfD ein traditionelles Familienbild. Die Keimzelle der Gesellschaft bestehe aus Vater, Mutter und Kindern. Von "linksgrüner Seite wird die Institution Familie aus ideologischen Gründen diskreditiert", schreibt die Partei. Sie sieht den "Ausbau des Sozialstaats mit Hilfeleistungen für alle Lebenslagen" als eine Ursache für eine "demografische Katastrophe".Der Gedanke einer vorrangigen Selbstverwirklichung habe Kinderwünsche zurückgedrängt, meint die AfD. Sie setzt eine gezielte Förderung von Familien dagegen: So sollen Eltern bei der Geburt eines Kindes Rentenzahlungen erstattet bekommen und ein Betreuungsgeld eingeführt werden, das vor einigen Jahren bereits die CSU durchsetzen wollte, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen. (KNA)