In Deutschland fehlen rund 320.000 Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren. Das ist das Ergebnis einer am Freitag in Köln veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Damit stieg die Zahl den Angaben zufolge seit 2014 (190.000) an, obwohl die zuständigen Städte und Gemeinden die Zahl der Betreuungsplätze seitdem um rund 155.000 auf 818.000 ausgebaut haben. Dies reiche jedoch nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken, so die IW-Studie. Lebten Ende 2013 zwei Millionen unter Dreijährige in Deutschland, sei ihre Zahl fünf Jahre später auf 2,4 Millionen gestiegen. "Ursache ist neben der Zuwanderung auch die gestiegene Geburtenrate", sagte IW-Wissenschaftler Wido Geis-Thöne. Die Betreuungsquote - also das Verhältnis aller Kinder unter drei Jahren zu denen, die tatsächlich betreut werden - stieg demnach in den vergangenen fünf Jahren um zwei Prozentpunkte auf 34 Prozent an. Vergleiche man das Angebot mit dem Bedarf, ergebe sich bei den Zweijährigen eine Differenz von 16 Prozentpunkten, bei den Einjährigen von knapp 25 Prozentpunkten. Werden Kinder unter einem Jahr hinzugerechnet, ergibt sich der Studie zufolge eine bundesweite Betreuungslücke von 13 Prozent aller Kinder unter drei Jahren. Differenziert nach Bundesländern weist Bremen laut IW-Angaben mit einem Anteil von 20 Prozent die höchste Betreuungslücke auf, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 18 Prozent. Am kleinsten ist die Lücke in Mecklenburg-Vorpommern mit 4 Prozent und in Sachsen-Anhalt und Thüringen mit jeweils etwa 5 Prozent. Insgesamt sei die Lage im Osten mit einer Lücke von rund 9 Prozent deutlich günstiger als im Westen mit einer Lücke von mehr als 14 Prozent. "Die Zahl der tatsächlich benötigten Kita-Plätze liegt aber deutlich höher, da unter Dreijährige, die von Tageseltern betreut werden, nicht in den Bedarf eingerechnet werden", so Geis-Thöne. In Nordrhein-Westfalen etwa seien etwa ein Drittel aller betreuten Kinder unter drei Jahren in der Obhut von Tageseltern, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein liege der Anteil bei jeweils 20 Prozent. "Die Städte und Kommunen dürfen beim Kita-Ausbau nicht nachlässig werden", betonte Geis-Thöne. "Denn die Betreuung wird zunehmend bereits ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes zum Standard."
Die Opposition im Bundestag hat eine stärkere Entlastung pflegender Angehöriger gefordert. Es brauche eine Vollversicherung ohne Eigenbeteiligung der Betroffenen, erklärte die Bundestagsabgeordnete der Linken, Pia Zimmermann, am Freitag bei der Ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzes im Bundestag. Auch der Grünen-Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer ging der Gesetzentwurf nicht weit genug. Es gebe keine Entlastung für Eltern minderjähriger pflegebedürftiger Kinder. Rüffer bezog sich in ihrer Rede auch auf vorgeburtliche Bluttests. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Krankenkassen so einen Test finanzieren und Eltern, die sich entscheiden, ein behindertes Kind zu bekommen, im Regen stehen gelassen werden", betonte sie. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte vergangene Woche entschieden, dass die Kosten für den Bluttest von den Kassen nur bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten übernommen werden sollen. Die Bundesregierung verteidigte den Entwurf. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese, betonte, damit werde sehr vielen Familien in Deutschland geholfen. Mit der Einführung des Gesetzes soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro eine Unterhaltspflicht bestehen. In der Regel soll auch der Aufwand entfallen, Angaben über vorhandenes Vermögen und Einkommen zu machen. Der Sozialverband VdK begrüßt das Vorhaben. Die geplante Regelung sei gut, so deren Präsidentin Verena Bentele. Der Verband wisse, dass in der Vergangenheit viele Ältere nicht ins Heim gegangen seien, weil sie ihre Kinder finanziell nicht belasten wollten. Diese Rücksicht auf Kosten der eigenen Gesundheit muss der Vergangenheit angehören. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)