Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat einen Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Durch das Gesetz sollen Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erreicht und „gleichwertige qualitative Standards“ in den Bundesländern angestrebt werden (§ 1 Absatz 3 KiQuEG). Zu diesem Zweck stellt der Bund den Ländern über Festbeträge bei der Umsatzsteuerverteilung finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2019 erhalten die Länder 485 Millionen Euro. 2020 erhalten sie 985 Millionen Euro, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 1,985 Milliarden Euro. Die Länder können aus einem Maßnahmenkatalog („Instrumentenkasten“) diejenigen Maßnahmen auswählen, die sie zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung für erforderlich halten. Als prioritäre Maßnahmen „von herausgehobener Bedeutung“ sieht der Entwurf u.a. Maßnahmen zur Reduzierung von Elternbeiträgen, zur bedarfsgerechten Ausweitung von Öffnungszeiten, zur Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte an. Die Länder erhalten die Bundesmittel erst dann, wenn alle Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen haben, die das Handlungs- und Finanzierungskonzept des jeweiligen Landes enthalten und als Grundlage für Monitoring und Evaluation dienen sollen. Der Entwurf sieht auch eine verbindliche Staffelung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung vor (§ 90 Absatz 3, Absatz 4 SGB VIII-E).
Der Familienbund der Katholiken begrüßt das Ziel des Entwurfs, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Er sieht in diesem Bereich einen großen Investitionsbedarf und hat immer wieder kritisiert, dass beim bisherigen Ausbau der Kindertagesbetreuung die Quantität im Vordergrund stand, während die Verbesserung der Qualität vernachlässigt wurde. Dem Familienbund ist wichtig, dass notwendige Quantitäts- und Qualitätsinvestitionen nicht gegeneinander ausgespielt werden und zu Lasten der jeweils anderen gehen. Daher fordert er seit vielen Jahren ein Kitaqualitätsgesetz, das einen hohen Bundeszuschuss ausschließlich für die Verbesserung der Kitaqualität vorsieht, insbesondere die erforderlichen Verbesserungen beim Fachkraft-Kind-Schlüssel herbeiführt und bundesweit einheitliche Mindeststandards regelt. Der vorgelegte Entwurf entspricht diesen Forderungen nur teilweise.
Der Familienbund der Katholiken begrüßt, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro um zwei Milliarden Euro über dem Betrag liegen, den CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vereinbart haben, wenn auch der Investitionsbedarf im Bereich der Qualitätsentwicklung deutlich größer ist (II.). Der Familienbund kritisiert, dass die Länder im Zuge der geplanten Qualitätsinvestitionen des Bundes nicht ebenfalls ihre Investitionen in die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung erhöhen (III.). Zudem weist er darauf hin, dass das Gesetz kein reines Qualitätsgesetz ist, da es auch Investitionen zur Reduzierung von Elternbeiträgen umfasst. Das sollte der Entwurf transparent zum Ausdruck bringen, u.a. im Titel und bei der Regelung der Ziele. Der Familienbund hält Investitionen in eine hohe Betreuungsqualität und eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge für vorrangig gegenüber einer generellen Beitragsfreiheit für alle Familien, die nicht durch den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern langfristig angestrebt werden sollte (IV). Der Familienbund bedauert, dass der Entwurf keine bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Mindeststandards festlegt und schlägt vor, diese wenigstens als Fernziel in den Entwurf aufzunehmen (V). Für umso wichtiger hält der Familienbund – auch aus verfassungsrechtlichen Gründen –, dass das Gesetz sein Ziel der Herstellung gleichwertiger qualitativer Standards und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erreicht. Um das sicherzustellen, sollte der Entwurf um klarstellende Formulierungen ergänzt werden (VI). Wenn die problematische Finanzierung über die Umsatzsteuerverteilung beibehalten werden soll, ist von zentraler Bedeutung, dass der Bund und die Länder die zweckmäßige Verwendung der Bundesmittel und mögliche Rückzahlungspflichten der Länder vertraglich vereinbaren. Die geplanten Verträge sollten also nicht nur – wie im Entwurf vorgesehen – Grundlage für Monitoring und Evaluation sein (VII). Den Maßnahmenkatalog, aus dem die Länder Qualitätsmaßnahmen auswählen können, hält der Familienbund – abgesehen von der Einordnung von Beitragsreduzierungen als Qualitätsmaßnahmen – grundsätzlich für geeignet, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Entwicklungsbedarfe zu verbessern. Dass der Entwurf die Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte als prioritäre Maßnahmen „von herausgehobener Bedeutung“ einstuft, hält der Familienbund für richtig. Auch eine sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge mit Gebührenfreiheit im unteren Einkommensbereich sollte prioritär angestrebt werden – allerdings nicht als Maßnahme zur Verbesserung der Qualität, sondern als wichtige sonstige Maßnahme. Andere Maßnahmen sollten hingegen nachrangig sein (VIII). An der Erarbeitung der Handlungskonzepte auf Länderebene sollten auch die Familienverbände als Kooperationspartner beteiligt werden (IX). Insgesamt ist der Gesetzentwurf trotz einiger Änderungsbedarfe ein familienpolitischer Fortschritt Er sollte zügig verabschiedet und durch konkrete Qualitätsmaßnahmen umgesetzt werden (X).
Familienpolitischer Fortschritt: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
Dienstag 14. August, 2018
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