Steuern

Die Vorhaben der Parteien finden Sie weiter unten.

Dafür setzt sich der Familienbund ein:

Familiengerechtes Steuer- und Abgabensystem: Dieses muss die Kosten für Kinder und die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien berücksichtigen. Wenn Steuern und Abgaben nicht gerecht sind, bezahlen Familien ihre Familienleistungen selbst.

Neuberechnung des Kinderfreibetrags: Nach dem Grundgesetz darf das Existenzminimum von Kindern nicht besteuert werden. Aktuell wird das Kinderexistenzminimum jedoch kleingerechnet. Notwendig ist eine Neuberechnung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern realitätsgerecht abbildet. Bis eine Neuberechnung vorliegt, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Erwachsenenfreibetrages angehoben werden.

Inflationsanpassung beim Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA): Derzeit wird die starke Inflation der letzten Jahre nicht berücksichtigt. Der BEA-Freibetrag ist auf dem Stand von 2021.

Das Ehegattensplitting muss bleiben: Es stellt sicher, dass alle Ehen bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden und keine Ehe benachteiligt wird – unabhängig davon, wie sich das Einkommen auf die Ehepartner verteilt.

Beseitigung der kalten Progression durch einen „Tarif auf Rädern“: Der Steuertarif muss regelmäßig angepasst werden, weil ansonsten auch Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen und nicht zu einer Steigerung der Kaufkraft führen, zu einer höheren Besteuerung führen. Es darf keine stillschweigenden Steuererhöhungen geben.

Anpassung des Steuertarifs zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen: Unterlassene Tarifanpassungen in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass die Steuerbelastung im unteren Einkommensbereich besonders stark ansteigt. Zudem betrifft der Spitzensteuersatz heute bereits Teile der Mittelschicht. Zur Entlastung der Familien müssen diese Verschiebungen der letzten Jahrzehnte korrigiert werden.