Rente

Themen:

  • Renteneintrittsalter
  • Rente mit 63
  • Rentenniveau, Beitragssatz
  • Mindestrente / Grundrente
  • Erwerbstätigenversicherung
  • die weiteren Säulen

Die CDU/CSU hält an der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren soll mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge beibehalten werden. Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen. Wirtschaftliches Wachstum soll ein stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten garantieren. Die Beitragssätze sollen stabil bleiben, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen. Insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber sollen beim Abschluss von Betriebsrenten unterstützt werden. Im Rahmen einer Frühstart-Rente soll der Staat für alle 6- bis 18-Jährigen mit 10 Euro pro Monat die individuelle und kapitalgedeckte private Altersvorsorge fördern. Der in dieser Zeit angesparte Betrag soll durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt weiter bespart werden können. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Die SPD lehnt eine Anhebung der Regelaltersgrenze ab. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll auch künftig zwei Jahre früher möglich bleiben. Für diejenigen, die nach dem Erreichen des Rentenalters noch weiterarbeiten wollen, soll der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert werden. Mehr und langfristig alle Erwerbstätigen sollen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden. Zunächst sollen alle Selbstständigen abgesichert werden. Die betriebliche Altersvorsorge soll stärker gefördert werden. Insbesondere soll die steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener ausgebaut werden. Staatliche Förderung für private Altersvorsorge soll differenziert ausgestaltet und auf kleine und mittlere Einkommensbezieher konzentriert werden, die sich sonst gar keine oder nur eine geringe private Altersvorsorge leisten können.

Die Grünen halten an der Rente mit 67 fest. Sie wollen aber Anreize schaffen, länger zu arbeiten. Dafür soll der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt werden, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden. Die sogenannte Rente mit 63 soll beibehalten werden. Das gesetzliche Rentenniveau soll bei mindestens 48 Prozent bleiben. Die Grundrente soll zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickelt werden, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Als erster Schritt auf dem Weg zu einer Bürgerversicherung sollen auch Abgeordnete und perspektivisch Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen. Es soll ein Einstieg in eine ergänzende Kapitaldeckung erfolgen – mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Darüber hinaus sollen mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür soll auf den Bürger*innenfonds zurückgegriffen werden, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt.

Die FDP befürwortet einen flexiblen Renteneintritt. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Je später jemand in Rente geht, desto höher die Rente - wer früher geht, bekommt eine niedrigere Rente. Die Sozialabgaben sollen nicht über das Niveau von 40 Prozent steigen. Wie in Schweden soll ein kleiner Teil der Rentenbeiträge in einem unabhängig verwalteten Fonds angelegt werden, sodass Menschen stärker von den Chancen einer kapitalgedeckten Altersvorsorge profitieren. Eine echte individuelle Aktienrente soll wieder für ein steigendes Rentenniveau sorgen. Ein Altersvorsorgedepots für die private Altersvorsorge soll eingeführt werden. Dieses Depot soll steuerlich gefördert sein und den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ermöglichen, auch für alle, die selbstständig sind. Die Kapitalanlage in Fonds und Wertpapiere und Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots sollen steuerfrei sein, solange die Erträge reinvestiert werden.

Die Linke fordert eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können. Das Rentenniveau soll wieder auf 53 Prozent angehoben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppelt werden. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden sollen aufgewertet werden. Gegen Altersarmut soll  eine „Solidarische Mindestrente“ helfen: Diejenigen, die keine auskömmliche Rente bekommen, sollen einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 € erhalten. Alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – sollen in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung einzahlen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen u.ä. Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente zu überführen können. Ergänzend soll es Betriebsrenten geben, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgeber*innen finanziert sein müssen.

Das BSW will eine grundlegende Reform der Rentenversicherung nach dem Vorbild Österreichs. Das Renteneintrittsalter soll nicht weiter erhöht werden. Wer 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen können. Als Ausgleich für die Inflation der vergangenen Jahre sollen die Renten für alle in einem ersten Schritt um 120 Euro im Monat steigen. Das durchschnittliche Leistungsniveau soll bei mindestens 75 Prozent des im Arbeitsleben erzielten Nettoeinkommens liegen. Es soll eine Mindestrente von 1500 Euro nach 40 Versicherungsjahren geben – im Rahmen eines Stufenmodells: Nach 30 Versicherungsjahren soll die Mindestrente bei 1300 Euro und nach 15 Jahren bei 1200 Euro liegen. Alle Erwerbstätigen, auch alle Bundestagsabgeordneten und Bundesminister, sollen verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen. Die umlagefinanzierte Rente soll gestärkt werden und es soll Schluss sein mit der Förderung privater Vorsorgemodelle. Eine Spekulation mit der Rente am Aktienmarkt soll es nicht geben.

Die AfD will die Verrentung flexibler gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen. Abschlagsfrei soll die Rente nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren sein. Als ferneres Ziel soll in mehreren Schritten ein durchschnittliches Rentenniveau von gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Ein Ausgleich der anstehenden Rentenbeitragsanhebungen soll durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen erfolgen. Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht aus den Beiträgen zu den Sozialversicherungen, sondern aus dem Bundeshaushalt finanzieren werden. Dadurch sollen Leistungen erhöht werden oder die Beiträge gesenkt werden können. Der Rentenversicherung sollen mehr Beitragszahler zugeführt werden. Verbeamtungen sollen nur noch für diejenigen vorgesehen werden, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind. Zur Herstellung der Lastengerechtigkeit soll bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung von 20.000 € an Rentenbeiträgen oder eine entsprechende Freistellung von künftigen Zahlungen erfolgen.