Recht
Dafür setzt sich der Familienbund ein:
Elternschaft der zweiten Mutter: Die automatische Zuordnung der (Ehe-)Partnerin der Geburtsmutter als zweiten Elternteil ist in Fällen der Samenspende mit Blick auf das Kindeswohl richtig. Außerhalb von Samenspenden müssen die Rechte des biologischen Vaters gewahrt bleiben.
Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip: Der volle Elternstatus sollte nicht mehr als zwei Personen zustehen. Ein „kleines Sorgerecht“ zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes sollten die sorgeberechtigten Eltern auch weiteren Personen einräumen können.
Gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen: Der Erwerb der gemeinsamen elterlichen Sorge von unverheirateten Eltern sollte weiterhin über die Abgabe von Sorgeerklärungen erfolgen und nicht automatisch mit der rechtlichen Elternschaft verknüpft werden.
Ausreichender Kindesunterhalt: Eine Neuregelung des Unterhalts bei Trennungsfamilien muss die Lasten fair verteilen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist.
Kinderrechte im einfachen Recht stärken: Zur Verwirklichung der im Grundgesetz und in der UN-Kinderrechtskonvention geregelten Kinderrechte brauchen Kinder gute Gesetze, die ihre Interessen in den Blick nehmen und mit finanziellen Mitteln hinterlegt sind. Am im Grundgesetz geregelten, gut austarierten Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat ist festzuhalten.