Recht
Themen:
- Kinderrechte (im GG)
- Wahlalter 16
- Antidiskriminierung
- Reproduktionsmedizin
- Abstammungs-, Sorge- und Umgangsrecht
- Gewaltschutz
- Selbstbestimmungsgesetz
- Schwangerschaftsabbruch
- Kinder- und Jugendstrafrecht
Die CDU will das Kindeswohl schützen und die Elternrechte stärken. Dort, wo Kinder betreut werden, soll es flächendeckend verbindliche und standardisierte Schutzkonzepte geben. Aus Gründen des Kindeswohls soll bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausgeschlossen werden. Rechte des biologischen Vaters dürfen nicht durch Vereinbarung der Mutter mit Dritten ausgehebelt werden. Das Selbstbestimmungsgesetz, das bei Kindern und Jugendlichen erlaubt, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern, soll wieder abgeschafft werden. Der Jugendschutz und das Erziehungsrecht der Eltern dürfen nicht untergraben werden.
Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch soll bleiben. Sie bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Für einen wirksamen Lebensschutz soll ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz beschlossen werden.
Künftig soll auf alle Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) das allgemeine Strafrecht Anwendung finden. Das Mindestalter für Strafmündigkeit (14 Jahre) soll überprüft werden.
Die SPD will das Familienrecht stärker an den Kinderrechten orientieren und Anreize für Schutzkonzepte in allen Einrichtungen schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten. Starke Kinderrechte sollen auch im Grundgesetz verankert werden, um Schutz, Beteiligung und Förderung sicherzustellen. Ab 16 Jahren sollen junge Menschen mitentscheiden können, deswegen soll das aktive Wahlalter gesenkt werden.
Der Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz (GG) soll explizit auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitert werden. Artikel 3 Abs. 3 GG soll entsprechend erweitert werden. Alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht sollen aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden.
Häusliche Gewalt soll auch im Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Mit einer Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes sollen Betroffene häuslicher Gewalt und anderer Nachstellungen besser geschützt werden. Mit einem bundesweiten Rechtsanspruch sollen Betroffene jederzeit Zugang zu Schutzunterkünften wie Frauenhäusern und Beratungsstellen erhalten.
Die Grünen wollen parteiübergreifend darauf hinarbeiten, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben und das Wahlalter auch auf Bundesebene auf 16 Jahre zu senken. Das Familienrecht soll angepasst werden. Die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht soll beendet und die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen berücksichtigt werden. Der diskriminierungsfreie Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle soll ermöglicht werden. Die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern soll verbessert werden. Es soll ermöglicht werden, dass Menschen jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen können.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll reformiert werden. Der Anwendungsbereich soll ausgeweitet und Schutzlücken geschlossen werden. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität soll in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert werden.
Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Die notwendige Beratung soll durch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert sein.
Die FDP fordert ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Sie spricht sich für die Legalisierung der Eizellspende sowie für die Klarstellung aus, dass die Embryonenspende zulässig ist. Die Partei will außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft mit einem klaren Rechtsrahmen ermöglichen. Es soll eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen geben, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung
Ein modernes Familienrecht soll den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglicht werden. Das Abstammungsrecht soll modernisiert, auch unverheirateten Paaren die Adoption erlaubt und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankert werden. Einvernehmliche Scheidungen sollen beschleunigt werden. Das Wechselmodell soll zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern werden, wobei stets das Kindeswohl oberster Maßstab der Entscheidung bleiben soll. Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Die Rechte der Großeltern im Umgang mit diesen Kindern sollen gestärkt werden.
In das Sorge- und Umgangsrecht soll der Gewaltschutz verankert werden. Partnerschaftsgewalt soll als Kindeswohlgefährdung anerkannt werden. Die „Istanbul-Konvention“ zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt soll vollständig umgesetzt werden. Die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle soll im Familienrecht und in der Beratung deutlich werden. Altersdiskriminierung soll verboten werden: Artikel 3 Abs. 3 GG soll um das Merkmal Alter ergänzt werden. Artikel 3 des Grundgesetzes soll auch um den Schutz der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität erweitert werden.
Das Abstammungsrecht soll reformiert werden, denn es diskriminiert queere Familien. Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb soll die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. § 218 StGB soll ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer soll deutschlandweit verbessert werden und Beratungsangebote sollen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Kündigungsschutz für Eltern soll bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeweitet werden.
Gleiche Teilhabe und gleicher Lohn für Frauen und der Kampf gegen Frauenaltersarmut sind für das BSW zentrale Anliegen. Es will Gewaltschutz- und Hilfesysteme für Frauen ausbauen und die Zahl von sicheren Schutzwohnungen steigern. Frauenhäuser sollen eine sichere und langfristige Finanzierung durch den Bund erhalten.
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenduschen und Frauengefängnissen und damit zu deren Schutzräumen. Das BSW lehnt das neue Selbstbestimmungsgesetz ab, durch das Menschen einmal jährlich ihr Geschlecht wechseln können, auch, weil es Schutzrechte für Frauen aushöhlt. Der Wechsel der Geschlechtsidentität soll für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein. Die Frauen-Sportkategorie stellt auf das biologische Geschlecht ab, nicht auf die Genderidentität. Es soll verhindert werden, dass biologische Männer in Frauenligen konkurrieren.
Kinderrechte sollen nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, da Kinder bereits Träger aller Grundrechte sind und Kinderrechte auch Durchgriffsrechte des Staates gegen die Erziehungsrechte der Eltern darstellen. Eine kinderfreundliche Gesellschaft soll als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Vor Familiengerichtsverfahren soll Mediation verpflichtend sein, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellt und bei Verweigerung zeitnah wirksame Sanktionen vorsieht. Nach Trennung sollten Kinder möglichst abwechselnd bei beiden Eltern leben und den Alltag mit beiden Eltern teilen. Das Wechselmodell soll der Regelfall sein – unter der Voraussetzung, dass sich die Eltern einig sind und im gleichen Schulbezirk wohnen. Das Selbstbestimmungsgesetz soll vollumfänglich zurückgenommen werden. Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts sollen verboten werden. Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.
Die Strafmündigkeit soll auf 12 Jahre herabgesetzt werden. Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts nur noch auf Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.