20.06.2022

Bessere Unterstützung Alleinerziehender beim Unterhaltvorschuss: keine Kürzung um das volle Kindergeld

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Eine Frau und ein Kind sind von hinten zu sehen. Das Kind umarmt die Frau.

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Berlin, 20. Juni 2022 – Die heute im Familienausschuss diskutierte Änderung in der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist für die Kinderarmutsprävention dringend notwendig und ein wichtiger Baustein im Rahmen einer notwendigen Reform der kinderbezogenen Sozialleistungen.

In der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages diskutieren der Familienbund der Katholiken und andere Sachverständige unter anderem über Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, über die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und einen Kinderbonus. „Diese Punkte versprechen Alleinerziehenden mehr Geld, gerade in Zeiten von 7 % dauerhafter Inflation sind sie dringend notwendig, denn steigende Preise für Nahrungsmittel, Strom und Mieten bedeuten besonders für Ein-Eltern-Familien erhebliche Belastungen und ein großes Armutsrisiko“ sagte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute vor der Anhörung.

Der Familienbund der Katholiken hält die im Antrag der Unionsfraktion vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich für gut und sachgerecht. Es gilt jedoch Alleinerziehende insbesondere auch im Rahmen einer allgemeinen Reform der Familienförderung zu unterstützen, die einerseits alle Familien im Blick hat und andererseits einen besonderen Schwerpunkt auf den unteren und mittleren Einkommensbereich legt, in dem auch die Einkommen der meisten Alleinerziehenden liegen.

Zum Unterhaltsvorschuss erklärt Hoffmann: „Bei der Berechnung wird derzeit das volle Kindergeld gegengerechnet. Hier ist die Idee, das Kindergeld nur hälftig anzurechnen, ein echter Leistungsgewinn und ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Alleinerziehenden mit und ohne Unterhaltsvorschuss.“

Der Familienbund unterstützt diesen Punkt. Die derzeitige Praxis der Berechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss widerspricht der beim Unterhalt bereits vorgenommenen hälftigen Anrechnung und ist systematisch nicht begründbar. Durch eine nur hälftige Anrechnung des Kindergeldes hätten Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug monatlich 109,50 € mehr zur Verfügung. Diese finanziell deutliche Verbesserung würde vielen helfen, unabhängig von der Grundsicherung zu werden.

Hoffmann äußerte sich auch zum steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: „Sie tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und finanzielle Mehrbelastungen. Das sollte dementsprechend auch berücksichtigt werden“.  Die Erhöhung des Entlastungsbetrages auf 5.000 Euro ist grundsätzlich ein positiver Ansatz, wird jedoch nur bei wenigen Haushalten aufgrund ihrer zu geringen Einkommen ankommen. Grundsätzlich würde es der Familienbund für richtig halten, den Entlastungsbetrag exakt zu berechnen. Denn er ist vor allem als steuerliche Berücksichtigung einer tatsächlichen Mehrbelastung von Alleinerziehenden überzeugend. Soweit es um eine Förderung von Alleinerziehenden gehen soll, wären die familienpolitischen Leistungen der richtige Ansatzpunkt.

„Der angedachte Kinderbonus in Höhe von 150 Euro ist ein weiterer wichtiger Punkt, jedoch sollte er allen Familien zur Verfügung stehen, um niemanden zu benachteiligen“ fügte Hoffmann hinzu. Obwohl die Berücksichtigung besonderer Belastungen von Alleinerziehenden richtig ist, bleibt folgender Grundsatz wichtig: Die Familienförderung sollte nicht in erster Linie nach Familienform differenzieren, sondern vor allem nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Kinderzahl. Gerade davon würden viele Alleinerziehende besonders profitieren.

 

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Weiterführende Informationen

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Antrag der Fraktion CDU/CSU: Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen.

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