Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 haben der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband eine Beitragsentlastung für Familien in der sozialen Pflegeversicherung erreicht. Der Familienbund hatte sich 16 Jahre lang vor Gericht dafür eingesetzt, dass Familien bei den Beiträgen entlastet werden, weil sie bereits durch die kostenaufwendige Kindererziehung die umlagefinanzierte Sozialversicherung stützen. Das „Factsheet Pflege“ informiert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Umsetzung im Jahr 2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Da dieses Gesetz die Beitragsentlastung für Familien mit einer allgemeinen Beitragserhöhung kombiniert hat, ist die Entlastung für Familien wenig transparent. Das Factsheet klärt über den Umfang der Entlastung auf und nennt zugleich Kritikpunkte an der Umsetzung des Karlsruher Urteils. Aus Sicht des Familienbundes wäre es richtig, wenn Familien einen Kinderfreibetrag in allen umlagefinanzierten Sozialversicherungen erhalten würden (d.h. nicht nur in der Pflegeversicherung, sondern auch in der Renten- und Krankenversicherung). Dennoch ist die Entlastung der Familien in der Pflegeversicherung ein wichtiger Teilerfolg des Familienbundes. Der Familienbund hat die finanzielle Entlastung errechnet, die Familien pro Kind und Monat erhalten. Bei einem Familieneinkommen in Höhe von 39.000 Euro brutto pro Jahr werden Familien durch die Beitragsstaffel um 8,12 Euro pro Monat und Kind zusätzlich entlastet. Das entspricht einer Entlastung in Höhe von 97 Euro pro Jahr und Kind. Bei einem durchschnittlichen Familieneinkommen in Höhe von 60.000 Euro brutto pro Jahr werden Familien um 12,50 Euro pro Monat und Kind entlastet. Das entspricht einer Entlastung von 150 Euro pro Jahr und Kind. Diese Entlastung ist direkt auf das familienpolitische Engagement des Familienbundes zurückzuführen. Ohne den Familienbund hätte es diese Entlastung nicht gegeben.