Nach Einschätzung von Familienforschern haben sogenannte Zentren für Familien ein großes Potenzial. Diese Zentren sollten die Leistungen von Kindertageseinrichtungen mit familienorientierten Angeboten und Dienstleistungen wie Sprachförderung verknüpfen, heißt in der am Freitag in Berlin vorgestellten Studie. Die Untersuchung wurde von der Dürr Stiftung und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Auftrag gegeben. Eine Initiative des Bundes, die die Länder und Kommunen einbezieht, könnte das Potenzial heben, so die Wissenschaftler. Hintergrund für die wachsende Bedeutung der Zentren sei es, dass zunehmend beide Eltern berufstätig seien. Bislang sei Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das mit seinen "Familienzentren" einen analogen Ansatz in größerem Stil umgesetzt und in das Konzept seines Landes-Kita-Gesetzes aufgenommen habe. Entsprechende Vorhaben gebe es auch in Berlin, Hamburg, Hessen und anderen Bundesländern. Zentral sei es, eine nachhaltige Finanzierung der Zentren zu sichern. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, es hänge in Deutschland immer noch zu sehr von den Familien ab, wie gut die Bildungschancen von Kindern seien. Kinder aus armen Familien hätten schlechtere Startchancen, dies dürfe nicht sein. Sie hoffe, dass sich ihre Situation durch den Ausbau der Kitas mit entsprechenden Förderungen und der Reform des Kinderzuschlags für bedürftigere Familien verbessere.
FDP, Linke und Grüne bereiten eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Reform des Paragrafen 219a vor. Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND; Freitag). Die FDP habe dabei die Federführung und arbeite in Abstimmung mit den anderen beiden Fraktionen daran, ein Gutachten erstellen zu lassen und einen Prozessbevollmächtigten zu finden. Die Reform, die der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat, sieht eine Ergänzung des Paragrafen vor. Thomae sagte mit Blick auf die Klage: "Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten". Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. "Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen." Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, bekräftigte am Freitag, ihre Fraktion sei offen für die Prüfung. Die Reform des Paragrafen schaffe mehr "Rechtsunsicherheit". Die negative Stimmung gegenüber Ärzten, die eine Abtreibung vornähmen, und schwangeren Frauen, die einen Abbruch erwägten, werde damit weiter geschürt. Für eine entsprechende Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dies. Als Gutachter ist offenbar der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. Er sagte dem RND: "Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar." Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Nach monatelangem Streit hatte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für eine Reform geeinigt, diese sieht eine Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vor. Danach sollen Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Unterdessen werden die Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szasz am Freitagabend in Berlin mit dem Anne-Klein-Frauenpreis 2019 ausgezeichnet. Die drei Frauen sind wegen eines Verstoßes gegen den Paragrafen angeklagt; Hänel ist inzwischen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch sie erwägt einen Gang nach Karlsruhe. Die Jury würdige ihren Mut, eine alle Frauen betreffende Grundsatzfrage auszufechten, heißt es in der Begründung. Anne Klein (1950-2011) war eine deutsche Juristin und Berliner Senatorin, die sich vor allem für Frauenrechte und gleichgeschlechtlichte Lebensweisen einsetzte. Die Auszeichnung, die mit 10.000 Euro dotiert ist, wird von der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung vergeben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)