Der Anteil an unter Dreijährigen, die in einer Kita oder der Kindertagespflege betreut werden, ist in Deutschland weiter gestiegen. Zum Stichtag 1. März 2018 wurden bundesweit rund 790.000 Kinder unter drei Jahren betreut, wie aus aktuellen Zahlen des Bundesfamilienministeriums vom Montag hervorgeht. Das waren etwa 27.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Betreuungsquote stieg von 33,1 auf 33,6 Prozent. 2016 lag sie bei 32,7 Prozent. Von den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt waren zum Stichtag rund 52.000 mehr in Betreuung als ein Jahr zuvor. Dies sei der höchste Anstieg seit Beginn der Erhebung im Jahr 2006. Insgesamt wurden in dieser Altersgruppe knapp 2,4 Millionen Kinder betreut, was einer Quote von 93,3 Prozent entspricht. Bedingt durch höhere Geburtenzahlen und den gesellschaftlichen Wandel bestehe weiter eine Lücke zum eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern, hieß es. So wünschten sich 47,7 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 98,1 Prozent.
Kindergeldberechtigte haben seit Kurzem die Möglichkeit, Änderungen in Bezug auf ihre Daten der Familienkasse online zu übermitteln. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag in Nürnberg mit. Unter www.familienkasse.de fänden sich "übersichtliche Eingabemasken", mit denen Angaben zur neuen Adresse, zum Familienstand oder zur Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder elektronisch übermittelt werden könnten. Auf diese Weise ließen sich Portogebühren und Wegekosten sparen. Auch Änderungen bezüglich der Bankverbindung könnten Kunden jetzt online mitteilen, heißt es. Allerdings müssten Kindergeldberechtigte beziehungsweise Kontoinhaber dieses Dokument noch persönlich unterzeichnen. Die handschriftliche Signatur sei gesetzlich vorgeschrieben. Am Ende der ausgefüllten Eingabemaske werde ein kompaktes pdf-Dokument erzeugt, das die Kunden ausdrucken und unterschrieben an die zuständige Familienkasse schicken müssten. Dabei ermittle sich die für den Kindergeldberechtigten zuständige Familienkasse automatisch, sobald die Kindergeldnummer in das Dokument eingegeben worden sei. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)