Gegen die gesonderte Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz spricht sich der Leipziger Verfassungsrechtler Arnd Uhle aus. Schon jetzt seien die Grundrechte der Kinder wie die Grundrechte aller Bürger in der Verfassung verbürgt. "Folglich besteht keine verfassungsrechtliche Schutzlücke, die durch ein Kindergrundrecht zu schließen wäre", schreibt der Richter des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag). Uhle befürchtet, dass die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz die Rechte der Eltern zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückdrängen könnte. Derzeit betrachte die Verfassung die Pflege und Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern. Väter und Mütter hätten deshalb Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe in ihre Erziehungsverantwortung. Der Staat sei allerdings verpflichtet, bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Kindeswohls einzugreifen. Die müsse er etwa durch ausreichend Personal in den Jugendämtern sicherstellen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten nach Auffassung des Juristen dazu führen, das Elternrecht gegenüber dem Staat zu schwächen. "So könnte etwa, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, einer Kindergartenpflicht oder, auf der Grundlage eines Rechts auf gesunde körperliche Entwicklung, einer Impfpflicht der verfassungsrechtliche Weg geebnet werden", schreibt Uhle. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte kürzlich betont, sie wolle die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorantreiben. "Wir werden die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankern. Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt", sagte sie. "Wenn sie ausdrücklichen Verfassungsrang erhalten, werden Kinder auch im alltäglichen staatlichen Handeln besser zur Geltung kommen. Das ist mein Ziel."
Das Bundesarbeitsministerium behält sich rechtliche Schritte vor, falls Bayern das Familiengeld an alle Familien auszahlen will. Auch wenn eine Landtagswahl bevorstehe, könne sich die dortige Landesregierung nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Die von der Landesregierung angesprochenen Ausnahmeregelungen griffen in den Fällen nicht. Das Familiengeld soll ab 1. September ausbezahlt werden. Damit wird das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt. Die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Einkommen. Laut Sozialgesetzbuch II muss das Familiengeld auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. Eine Ausnahmeregelung könne nicht angewandt werden, da das Familiengeld keinen bestimmten Zweck verfolge, so der Sprecher. Er betonte weiter, er hoffe auf ein Einlenken der Landesregierung. Andernfalls müsse das Ministerium die überzahlten Gelder von den Kommunen zurückfordern.
Der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Helmut Holter (Linke) hat eingeräumt, dass die Bundesländer das Problem des Lehrermangels durch den Stellenabbau in den 2000er Jahren selbst verursacht haben. Im ARD-Mittagsmagazin sagte er am Mittwoch, "das war diese Zeit des Fahrens auf Sicht und das ist eine Politik gewesen, die dazu geführt hat, dass wir in dieser Miesere stecken." Deutschlandweit gebe es nicht genug ausgebildete Lehrer. Viele Bundesländer müssten die Stellen daher mit Seiteneinsteigern besetzen. Sachsen habe mit 45 Prozent Quereinsteigern bei Neueinstellungen bundesweit die höchste Quote. In Berlin seien es 41 Prozent. Holter erklärte, er sei überzeugt, Deutschland müsse weg von der auf Schularten bezogenen Ausbildung, außerdem brauche man eine stärkere Anerkennung für den Lehrerberuf. "Wir müssen darüber reden, wie die Lehramtsausbildung attraktiver gemacht werden kann und am Ende geht's auch darum, mehr Wertschätzungen öffentlich für die Lehrerinnen und Lehrer zu zeigen", sagte Holter. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)