Die Grünen starten im Bundestag einen konkreten Vorstoß zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Demnach sollte Artikel 6, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, auf "Kinder, Ehe und Familie" erweitert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der kommende Woche erstmals im Bundestag beraten werden soll und der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Im zweiten Absatz des Grundgesetzartikels, der sich mit Pflege und Erziehung der Kinder befasst, soll nach dem Willen der Grünen die "Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer wachsenden Selbstständigkeit" eingefügt werden. Zudem will die Oppositionsfraktion ein ausdrückliches Recht auf Förderung der Entwicklung in der Verfassung verankern. Bei Angelegenheiten, die Kinder betreffen, sollen diese beteiligt werden. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist umstritten. Kritiker wie der Familienbund der Katholiken halten die Verankerung für überflüssig. Sie argumentieren, dass Kinder bereits jetzt durch das Grundgesetz geschützt seien. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist der Schritt vereinbart. Grünen-Fraktionsvize Katja Dörner und Parteichefin Annalena Baerbock erklärten, mit einer Aufnahme werde der Staat verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. "Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung", sagten die beiden Abgeordneten. Sie seien keine kleinen Erwachsenen, sondern hätten eigene Bedürfnisse.
Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, gehen nach Angaben der Linkspartei durch die Anrechnung des Kindergeldes jährlich rund fünf Milliarden Euro verloren. Das berichtet die "Passauer Neue Presse" (Donnerstag) und beruft sich auf Berechnungen der Linken-Sozialexpertin und Vorsitzenden des Familienausschusses des Bundestages, Sabine Zimmermann, für den Zeitraum von 2007 bis 2018. Rund 1,1 Millionen Familien seien davon betroffen, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgehe, heißt es in dem Bericht weiter. Die Linksfraktion fordere daher die Einführung einer Kindergrundsicherung für jedes Kind in Deutschland und eine Reform der Familienleistungen. "Statt gezielt Familien mit geringem Einkommen zu fördern, begünstigt die Familienpolitik der Bundesregierung wohlhabende Familien am stärksten. Sie profitieren vom Kinderfreibetrag", sagte Zimmermann. Die meisten anderen Familien erhielten immerhin das Kindergeld, zusätzlich zum Einkommen. "Ausgerechnet die ärmsten Familien aber bekommen keine zusätzliche Leistung, obwohl gerade sie finanzielle Förderung benötigen." Denn der Hartz-IV-Kinderregelsatz sei nicht existenzsichernd. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)