Die Qualität in deutschen Kitas hat sich laut einer Studie verbessert. Allerdings bestünden weiter "immense Qualitätsunterschiede" zwischen den Bundesländern, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten "Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. Zwischen Ost- und Westdeutschland zeige sich eine "Kluft" mit großen Vorteilen für den Westen. Es brauche bundesweit einheitliche Standards, um den "Flickenteppich bei der Kita-Qualität" zu beenden. In Deutschland war laut Stiftung zum Stichtag 1. März 2017 rechnerisch eine Fachkraft für 4,3 ganztagsbetreute Krippenkinder oder für 9,8 über Dreijährige zuständig. Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Eine Fachkraft im Westen betreute im vergangenen Jahr 3,6 Krippenkinder, im Osten 6,0. In den alten Ländern kamen 8,4 Kindergartenkinder auf einen Erziehenden und in den neuen 11,9. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gibt es "noch viel zu tun". Der Bund wolle die Länder unterstützen, gute Bedingungen für die frühkindliche Bildung zu schaffen. Dabei gehe es etwa um bedarfsgerechte Betreuungsangebote, die Entlastung von Kita-Leitungen und um Gesundheits- und Sprachförderung. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigte die bisherigen Qualitätsverbesserungen. Weiterhin müssten Fachkräfte gewonnen und die sprachliche Bildung gefördert werden. Vertreter von Gewerkschaft und Politik betonten weiter, der Geburtsort eines Kindes dürfe nicht über dessen Bildungsweg entscheiden. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sagte, Eltern müssten sich auf eine hochwertige Betreuung verlassen können, egal in welchem Bundesland sie lebten. Linken-Bundestagsfraktionschef Dietmar Bartsch erklärte, Kitas seien für Kinder der erste Schritt zur gesellschaftlichen Teilhabe. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte ein "Schneckentempo bei der Verbesserung der Kita-Qualität". Das Personal werde zu langsam aufgestockt. Deutschland sei "fast flächendeckend weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt". Nach Ansicht der Arbeiterwohlfahrt sollten Erzieher besser bezahlt werden, ansonsten verschärfe sich der Personalmangel. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchtet einen "dramatischen Fachkräftemangel". Bis 2025 würden in Kitas 260.000 zusätzliche Mitarbeiter gebraucht. "Diese Fachkräfte sind nicht vorhanden und können auch nicht kurzfristig ausgebildet werden", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch). Einen weiteren Abbau der Elternbeiträge für Kita-Plätze lehnt er ab. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Städtetag, wandte sich mit Blick auf die Studie jedoch gegen bundesweit einheitliche Personalvorgaben. Solche "Einheitslösungen" würden den unterschiedlichen Konzepten und dem länderspezifischen Rahmen nicht gerecht. Der Entwurf für das "Gute-Kita-Gesetz" wird derzeit von der Bundesregierung beraten und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Bayern wird das geplante Familiengeld "auf jeden Fall an alle auszahlen". Das kündigte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Dienstag in München an. Zugleich kritisierte sie erneut, dass Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) das Familiengeld auf Hartz-IV-Leistungen anrechnen wolle. "Ich verstehe die ganze Diskussion nicht!" Für das Familiengeld müsse sich niemand über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Es gebe Ausnahmeregelungen, die im Sozialrecht vorhanden seien und nur angewandt werden müssten. Dies sei der Staatsregierung auch von weiteren Seiten bestätigt worden. Sie könne nicht nachvollziehen, warum der Bundessozialminister nicht zugunsten der Familien und deren Kinder entscheide, "die es ohnehin schon schwerer haben", erklärte Schreyer. Das Familiengeld soll ab 1. September ausbezahlt werden. Damit wird das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt. Die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Einkommen. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) argumentiert, dass laut Sozialgesetzbuch II die Behörden zusätzliches Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen müssen. Die bayerische Staatsregierung stützt sich nach eigenen Angaben bei ihrer Entscheidung auf zwei einschlägige bundesgesetzliche Ausnahmen zum für Hartz-IV-Leistungen geltenden Nachranggrundsatz. Danach werden erziehungsgeldartige Leistungen der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet. Zudem enthalte die gesetzliche Regelung zum Familiengeld eine klare Zweckbestimmung, aus der hervorgehe, dass diese Leistung nicht der Existenzsicherung, sondern der frühen Erziehung und Bildung des Kindes einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen diene. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben habe auch aus diesem Grund keine Anrechnung zu erfolgen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)