Die Opposition hat das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals als unzureichend kritisiert. Bei der ersten Lesung im Bundestag am Donnerstag in Berlin warnten mehrere Redner davor, dass es Personal aus dem ambulanten Sektor abziehe und die Altenpflege benachteilige. Sie forderten Nachbesserungen. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Regelung Pflegebedürftigen im konkreten Leben helfen. Sie sehe 13.000 neue Stellen in der stationären Pflege vor. Bessere Arbeitsbedingungen sollten den Beruf attraktiver machen und Pflegekräfte zur Rückkehr in Vollzeit animieren. Der Arbeitsmarkt sei in ganz Deutschland leergefegt. Der Bundestag beriet auch über einen Antrag der AfD für gleiche Finanzierungsgrundlagen in der Pflege und zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Stärkung des Personals in der Altenpflege sowie im Krankenhaus. Die Vorlagen wurden an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Mit ihrer Regelung will die Bundesregierung in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen mehr Pflegestellen schaffen. Dazu sollen 13.000 Stellen in der stationären Altenpflege neu geschaffen werden. Ab 2020 soll eine Mindestpersonalausstattung verpflichtend sein; zudem soll sich die Finanzierung der Pflegepersonalkosten nicht mehr an Fallpauschalen ausrichten, sondern direkt vom Krankenhaus vergütet werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett künftig vollständig von der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung refinanziert wird, um die Personalausstattung zu verbessern. Dies soll bis zu einer grundsätzlichen Neuregelung gelten. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sah in dem Gesetz einen Neuanfang in der Krankenhauspflege. Das geschehe etwa durch eine Personaluntergrenze und die volle Bezahlung neuer Pflegekräfte. Die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege würden sich "dramatisch verbessern". Nach den Worten von Axel Gehrke (AfD) bewirkt die Regelung hingegen "so gut wie gar nichts" im ambulanten Sektor und faktisch in der Heimpflege ebenso wenig. Die pflegepolitische Sprecherin der FDP, Nicole Westig, beklagte, dass ein Gesamtkonzept fehle. Sie kritisierte, dass Auszubildende bereits als Vollkräfte benutzt würden. Harald Weinberg (Die Linke) bemängelte, dass die Regelung zu Personaluntergrenzen zu einer Verschiebung des Personals führe. Die Personalbemessungsgrenze entspreche "nicht in Ansetzen dem Bedarf". Kordula Schulz-Asche (Grüne) sagte, die Altenpflege werde zum "Stiefkind" der Großen Koalition, die ambulante Pflege blute aus. Um Pflegekräfte zu entlasten, will das Gesundheitsministerium auch die Digitalisierung vorantreiben. Die Regelung soll die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen, soll die Ausbildung ab dem ersten Ausbildungsjahr vergütet werden.
Angesichts neuer Werbeformate ist aus Sicht von Experten mehr Schutz für Kinder und Jugendliche in Sozialen Medien nötig. "Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kindern ist durch die Nutzung Sozialer Medien zunehmend bedroht", warnte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, am Donnerstag in Berlin. Das Phänomen "Kinder-Influencer" müsse dringend angegangen werden. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch bei der Beschäftigung von Kindern im Rahmen von Social-Media-Kanälen", erklärte Krüger. Als "Influencer" werden Meinungsführer und Multiplikatoren bezeichnet, die Werbung und Marketing in Sozialen Medien wie Instagram machen. Jegliche Beteiligung der Kinder an solchen Formaten müsse freiwillig und auf der Basis einer Einwilligung des Kindes geschehen, betonte der Kinderhilfswerk-Chef. Bestehende rechtliche Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes seien auf neue Medien- und Werbeformate anzuwenden. Anbieter, Agenturen und Werbetreibende sollten ihrer Verantwortung nachkommen, zum Beispiel mit Qualitätskriterien für einen kindgerechten und ethisch einwandfreien Umgang mit Kindern. Das Kinderhilfswerk und die Kommission für Jugendmedienschutz veranstalteten in Berlin am Donnerstag einen Fachtag zum Thema "Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube - Kinder und Influencing in Sozialen Medien". Der Vorsitzende der Kommission, Wolfgang Kreißig, sagte: "Direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche oder Werbung, die die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, sind in Instagram-Stories genauso unzulässig wie im Werbeblock einer Fernsehsendung." (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)