Auch im Land Brandenburg soll nun das vom Bundestag beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" umgesetzt werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und die brandenburgische Jugendministerin Britta Ernst (beide SPD) unterzeichneten am Freitag einen entsprechenden Vertrag, wie das Bildungsministerium mitteilte. Damit ist Brandenburg nach Bremen und dem Saarland deutschlandweit das dritte Bundesland, in dem ein solches Abkommen geschlossen wurde. Mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen "Gute-Kita-Gesetz" verpflichtet sich der Bund, bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das Geld kann aber erst ausgezahlt werden, wenn er mit allen Ländern Verträge darüber abgeschlossen hat, wofür die Mittel genutzt werden sollen. Jedes Bundesland kann aus zehn Bereichen die aus seiner Sicht wichtigsten auswählen. Möglich sind etwa mehr Erzieher, die Förderung sprachlicher Bildung und die Senkung der Kitagebühren für Eltern.
Der Jurist und Bestsellerautor Bernhard Schlink (74) hält eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für nicht notwendig. "Die Würde des Menschen ist unantastbar, das gilt für uns alle, ob groß oder klein", sagte Schlink am Donnerstagabend in Berlin. "Vielleicht kann man sagen, es ist hübsch, die Kinderrechte so zu verankern - genau wie manche es hübsch finden, den Klimaschutz dort festzuschreiben." Rechtlich werde das aber nichts ändern. Dafür müsse der Gesetzgeber sorgen; er könne Reformen, die die Rechte von Kindern stärken, auch ohne eine solche Verankerung anstoßen. Schlink äußerte sich bei einer Veranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine solche Verankerung geeinigt. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)