Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Referentenentwurf zur ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorgestellt. Damit komme sie einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages nach, sage Lambrecht am Dienstag in Berlin. Danach soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass jedes Kind das Recht auf Schutz seiner Grundrechte hat. Im Bundestag und Bundesrat ist für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Ein Referentenentwurf ist das früheste Stadium eines Gesetzentwurfs. Demnach soll im Artikel 6 der Absatz 1a eingefügt werden: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör." Lambrecht sprach von einer "sehr ausgewogenen Formulierung". Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, sondern "verdienen unseren besonderen Schutz". Das Grundgesetz sei eine Wertordnung. Entsprechend müsse sich daran jedes staatliche Handeln orientieren. Elternrechte würden durch die Einfügung nicht beeinträchtigt, betonte die SPD-Politikerin. Sie äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz im kommenden Jahr beschlossen wird. Die Rechtsexpertin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), warnte hingegen: "Das austarierte System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt darf nicht verschoben werden". Da keine Schutzlücke bestehe, solle die Ergänzung, wenn überhaupt, im Rahmen von Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetz geschehen. Dieser weise das Recht zur Erziehung der Kinder zuallererst den Eltern zu. Linke und Grüne lehnten die Änderung wiederum ab, weil sie nichts an der geltenden Rechtslage ändere. Nach den Worten des kinder- und jugendpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Norbert Müller, "fehlt ein Bekenntnis dazu, dass die staatliche Gemeinschaft Sorge für die altersgerechten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu tragen hat". Grünen-Fraktionsvize Katja Dörner sah sogar einen "Rückschritt hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention." Das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem das Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, das UN-Kinderhilfswerk Unicef und die Liga für das Kind angehören, begrüßte den Referentenentwurf als wichtigen Schritt. Die Formulierung bringe aber "den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht deutlich genug zum Ausdruck". Nach Einschätzung des Familienbundes der Katholiken hat der Entwurf demgegenüber "das Potenzial, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen und damit das austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat grundlegend zu gefährden". Er eröffne dem Bundesverfassungsgericht neue "Interpretationsspielräume", kritisierte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann.
Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige hat den gesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage verteidigt. Deren Erhalt gehöre zu den besonderen Aufgaben der Kirchen, sagte Feige am Dienstagabend in Magdeburg bei einer Veranstaltung zu dem Thema. Die Kirchen sähen sich dabei nicht nur "in der Rolle eines Lobbyisten für die eigene Sache", sondern auch in ihrer Verantwortung für die ganze Gesellschaft. Sonn- und Feiertage seien "lebensentkrampfend, gemeinschaftsfördernd und gesellschaftsstabilisierend", erklärte der Bischof des Bistums Magdeburg. "Gegenüber der Hektik des Alltags ermöglichen sie Zeiten der individuellen und gemeinschaftlichen Muße und Besinnung", so Feige: "Eine gesellschaftliche Ruhephase hat eine andere Qualität als ein persönlicher Urlaubstag inmitten pulsierenden Arbeitslebens." Zudem gäben gemeinsame Freizeiten "die berechenbare Möglichkeit, familiäre und verwandtschaftliche oder freundschaftliche und zivilgesellschaftliche Beziehungen besser zu pflegen als an anderen Tagen", betonte der Bischof: "Letztendlich nutzt dies einer Gesellschaft mehr als eine permanente Unruhe, in der alle zu jeder Zeit individuell ihre materiellen Bedürfnisse befriedigen können." Eine Gesellschaft sei dann "gesund und leistungsstark", wenn sie verlässliche Arbeitszeiten und verlässliche Ruhe- und Feiertage garantieren könne, sagte Feige. Sonn- und Feiertagseinkauf gehe immer zu Lasten anderer, beeinträchtige deren Lebensqualität und bringe die Gefahr mit sich, "eine Gesellschaft in Sonntagsgewinner und Sonntagsverlierer zu teilen". Zu der öffentlichen Veranstaltung hatte Sachsen-Anhalts Innenministerium eingeladen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)