Zum Tag der Arbeit am 1. Mai hat sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) für eine Sozialversicherungspflicht auch für sogenannte Minijobber ausgesprochen. Die Beitragspflicht müsse vom Arbeitgeber ab dem ersten Euro vollständig übernommen werden, forderte der Verband am Montag. Bislang müssen für die geringfügigen Beschäftigungen bis 450 Euro Monatslohn keine Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden. Die in Minijobs Beschäftigten sind dadurch etwa bei Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung und Rentenansprüchen benachteiligt.
Aktuell verdrängten Minijobs allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen, so die KAB. Insgesamt seien in Deutschland Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem in der Lieferdienstbranche, im Hotel- und Gaststättengewerbe und anderen Dienstleistungsbereichen betroffen, die drohten, in eine "Armutsfalle" abzurutschen. Dementsprechend kritisiert der Verband auch die geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro. Diese führe nur zu noch mehr Arbeitern im Niedriglohnbereich und zwangsläufig zu steigender Armut besonders unter Frauen, die demnach über 60 Prozent der in Minijobs Beschäftigten ausmachen.
Ferner fordert die KAB eine Anhebung des Mindestlohns auf 14,09 Euro statt wie geplant auf 12 Euro pro Stunde. Dieser müsse sich mit 60 Prozent des Bruttodurchschnittseinkommen an der EU-Armutsdefinition orientieren. Versuchen der Arbeitgeber, Mindestlohnregelungen auszuhebeln, müsse die Bundesregierung entschieden entgegentreten, erklärte der Verband.
Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen militärischen Unterstützung des Landes warnt die KAB außerdem vor sozialen Konsequenzen in Deutschland. Sozialpolitische Projekte wie Bürgergeld und Kindergrundsicherung sowie eine engagierte Nachhaltigkeitspolitik dürften nicht der Aufrüstung geopfert werden, betonte der Sozialverband. (KNA)