Schüler, Auszubildende und Studierende können ab dem kommenden Wintersemester mehr Bafög erhalten. Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und den Linken die von der Bundesregierung geplante Bafög-Erhöhung beschlossen. Der Förderhöchstsatz steigt damit von derzeit 861 Euro auf 931 Euro, insbesondere durch einen Anstieg des Wohnzuschlags. Die Bedarfssätze würden somit um 5,75 Prozent steigen.
Außerdem soll die staatliche Ausbildungshilfe mehr jungen Menschen durch eine Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent zur Verfügung stehen. Mit der Reform wird auch die Altersgrenze zur Förderung einer Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.
In den vergangenen Jahren war die Zahl der Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger kontinuierlich zurückgegangen. Zuletzt hatten 89 Prozent der Studierenden in Deutschland keinen Anspruch auf die staatliche Ausbildungshilfe. Das Bafög wurde vor rund 50 Jahren eingeführt und seitdem bereits 27 mal novelliert.
In der abschließenden Bundestagsdebatte betonten Vertreterinnen und Vertreter der Ampel-Fraktionen, die Bafög-Erhöhung sei eine wichtige Voraussetzung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Erhöhung "kommt genau zur richtigen Zeit", sagte Ria Schröder (FDP) mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studierende.
Politikerinnen der CDU/CSU-Fraktion kritisierten, dass die aktuelle Bafög-Novelle von der derzeitigen Inflation "komplett aufgefressen" werde. Zudem blieben die Antragsverfahren zu langwierig und kompliziert. Nadine Schön (CDU) betonte zugleich, sie wolle ihre "Hochachtung ausdrücken vor dieser Generation von Abiturientinnen und Abiturienten", die pandemiebedingt besonders große Schwierigkeiten bei der Vorbereitung auf den Schulabschluss zu bewältigen hatten.
Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen kündigten weitere Schritte zum Ausbau des Bafög in dieser Legislaturperiode an. So soll unter anderem die Ausbildungsförderung künftig unabhängiger vom Einkommen der Eltern ausgezahlt werden können. Geplant sei auch eine neue Leistung als Einmalzahlung, eine sogenannte "Studienstarthilfe für junge Menschen in Bedarfsgemeinschaften". (KNA)