Der Bundestag will mehr für einkommensschwache Familien tun. Die Abgeordneten haben dazu am Donnerstag das sogenannte Starke-Familien-Gesetz beschlossen. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einem "guten Tag für die Familien und einem starken Schritt nach vorn". Besonders Alleinerziehende profitierten von dem Gesetz. Er wisse als Sohn einer berufstätigen, alleinerziehenden Mutter, wie schwer es diese Gruppe habe. Geplant sind Reformen des Kinderzuschlags, durch die der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet werden soll. Konkret soll der Kinderzuschlag von 170 auf 185 Euro pro Monat erhöht werden. Einkommen wie Unterhaltsvorschussleistungen oder Kindesunterhalt soll künftig nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Zum 1. Januar 2020 wird zudem die obere Einkommensgrenze abgeschafft. Wenn Eltern etwas mehr verdienen, werde sich künftig der Kinderzuschlag nach und nach verringern, nicht mehr abrupt wegfallen, wie es bislang der Fall ist. Auch soll die Antragstellung vereinfacht werden. Familien- und Sozialministerium gehen davon aus, dass künftig 1,2 Millionen Kinder mehr anspruchsberechtigt sind. Derzeit seien es rund 800.000 Mädchen und Jungen. Beantragt ist es nach Angaben der Ministerien derzeit für 250.000 Kinder. Weiter sieht das Gesetz Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket vor. So sollen Kinder aus einkommensschwache Familien ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen erhalten. Zudem solle es Möglichkeiten für eine kostenlose Schülerbeförderung geben. Der Opposition gehen die Reformen nicht weit genug. Die Grünen-Parteivorsitzende Annalena Baerbock erklärte, die Reformen müssten sicherstellen, dass allen Kindern Lebenschancen eröffnet würden und nicht nur das Existenzminimum gesichert werde. Dieses Ziel könne mit dem Gesetz nicht erreicht werden. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Norbert Müller, meinte, ihn ärgerten vor allem die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Die Erhöhungen erreichten bei weitem nicht aus. Verschiedene Verbände begrüßten Verbesserungen für einkommensschwache Familien, zugleich forderten sie aber Nachbesserungen. Mit dem Gesetz würden erste Schritte zur Bekämpfung der Kinderarmut unternommen, erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele. Es müssten aber weitere Schritte folgen. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte eine "Gesamtstrategie" zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die Bundesregierung müsse die "Systemfehler in der Förderung armer Kinder" noch konsequenter angehen, erklärte die Organisation. Auch das Zukunftsforum Familie plädierte für "mehr Mut für grundsätzlichere Reformen". Langfristig sei es notwendig, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hob hervor, dass erstmals auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag erhalten, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen. Von der Verbesserung könnten nun auch Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren.
Zum Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März) wenden sich die katholischen Frauenverbände gegen die Aufnahme von vorgeburtlichen Bluttests zur Erkennung von Trisomien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der sogenannte Nichtinvasive Pränataldiagnostik-Test (NIPT) als Regelleistung der Schwangerschaftsvorsorge leiste einer Selektion von Kindern mit genetische Auffälligkeiten Vorschub, erklärten KDFB, kfd und SkF am Donnerstag. In Deutschland ist der Test, bei dem Genschnipsel des Embryos aus dem Blut der Schwangeren isoliert und untersucht werden, seit 2012 verfügbar. Der Test wird von den Krankenkassen bislang nicht bezahlt. Die Kosten liegen je Untersuchung bei einigen Hundert Euro. Bereits am Freitag wird der Gemeinsame Bundesausschuss, der für eine Einstufung als Regelleistung der Krankenkassen zuständig ist, eine Beschlussvorlage veröffentlichen. Diese sieht den Angaben zufolge vor, dass die Kassen den Test bezahlen, wenn es Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt. Im Bundestag findet in der Sitzungswoche vom 8. bis zum 12. April eine Orientierungsdebatte darüber statt. Nach Ansicht der Frauenverbände widerspricht dieser Schritt der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert habe. "Alarmierender noch als die Frage nach der Kassenzulassung ist die schrittweise Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgegrenzt", sagt kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil. Jeder Mensch habe das Recht auf "gesundheitliche Unvollkommenheit". Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch betonte, ihre Fraktion wolle für "Down-Syndrom-Menschen" in Deutschland mehr Verständnis, "das heißt echte Sympathie und Solidarität statt Krokodilstränen zum Schicksal Behinderter". Sie fordere das Recht auf Leben und freie Entfaltung auch für diese Menschen. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, warb für mehr staatliche Unterstützung und gesellschaftliche Akzeptanz von Familien, die Kinder mit Behinderungen haben. "Solange sich Eltern von Kindern mit Behinderungen in manchen Amtsstuben noch eher als Bittsteller denn als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger fühlen, solange Familien mit behinderten Kindern komische Blicke in Restaurants oder Hotels ernten, solange Behinderung noch als Bürde oder 'Krankheit' angesehen wird, die zu verhindern oder zu therapieren sei, solange müssen wir diese Haltung zur Inklusion und diese Sichtweise auf Behinderungen diskutieren und verändern", meinte Dusel. Der Welt-Down-Syndrom-Tag wurde erstmals 2006 am 21. März begangen. Der 21. Tag im dritten Monat wurde ausgewählt mit Blick auf die Entstehung des Downsyndroms: Bei den Betroffenen ist das Chromosom 21 dreifach vorhanden und nicht wie üblich doppelt. Die Veranlagung führt zu unterschiedlich stark ausgeprägten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Viele Betroffene können ein weitgehend selbstständiges Leben führen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)