Der Bundestag hat erneut eine Grundgesetzänderung für die Digitalisierung an Schulen beschlossen. Erst am Mittwochabend hatten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf einen entsprechenden Kompromiss geeinigt. Diesem stimmte das Parlament am Donnerstag mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu: 574 Ja-Stimmen standen 74 Nein-Stimmen gegenüber. Die Einigung sieht vor, dass der Bund künftig Geld für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen kann. Die Finanzhilfe soll zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder fließen. Die zuvor vom Bundestag verlangte Regelung, dass die Länder sich immer in gleicher Höhe beteiligen müssten wie der Bund, wurde gestrichen. Auch die Kontrollrechte zur Verwendung der Mittel wurden noch einmal geändert: Dem Kompromiss zufolge dürfte die Bundesregierung künftig im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Stimmt nun auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zu, könnte der sogenannte Digitalpakt Schule umgesetzt werden. Er sieht vor, dass der Bund die Länder mit fünf Milliarden Euro bei der Schulausstattung unterstützt. Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag bereits für eine Grundgesetzänderung zur Umsetzung des Vorhabens gestimmt. Der Bundesrat hatte diese jedoch abgelehnt, weil die Länder fürchteten, zu viele Kompetenzen zu verlieren. Bildung ist laut Grundgesetz Ländersache. Für Änderungen ist im Bundestag und in der Länderkammer jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Eine möglichst schnelle Umsetzung des Digitalpakts wurde parteiübergreifend und auch von vielen Verbänden gefordert. Die katholische Kirche als Träger von mehr als 900 Schulen bundesweit gehört ebenfalls zu den Unterstützern für die Pläne zur Digitalisierung der Schulen und die damit verbundene stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes im Bildungsbereich.
Im Vorfeld der Abstimmung über eine Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen hat die Union den Gesetzentwurf als gelungenen Kompromiss bezeichnet. Er binde die unterschiedlichsten Positionen gut zusammen, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Nadine Schön (CDU), am Donnerstag in Berlin. Der Bundestag stimmt am Donnerstagabend über die Reform des Paragrafen 219a ab. Schön erklärte weiter, der Union sei es wichtig, dass das Werbeverbot nicht gestrichen werde: "So machen wir deutlich, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine medizinische Leistung ist wie andere auch." Auch die SPD zeigte sich zufrieden. Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey hatten nach der Einigung betont, der Zugang für Frauen zu Informationen über Ärzte, die Abtreibungen durchführen, werde verbessert. Zudem werde die Rechtssicherheit für Ärzte gestärkt. Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Nach monatelangem Streit hatte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für eine Reform geeignet, diese sieht eine Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vor. So sollen Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Das Kabinett hatte den Entwurf Anfang Februar beschlossen. Bereits am vergangenen Donnerstag fand die Erste Lesung im Bundestag statt. Bei einer Anhörung am Montag äußerten sich Experten uneins über den Kompromiss. Ein Auslöser für die Debatte war unter anderem, dass das Amtsgericht Gießen Ende 2017 die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Abtreibungsgegner hatten auf ihrer Homepage entdeckt, dass sie Abbrüche anbietet, und Hänel angezeigt. Die den Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung zeichnet Hänel sowie die Ärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szasz am 1. März mit dem Anne-Klein-Frauenpreis aus, weil sie sich für die Streichung des Paragrafen einsetzen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)