Die Pläne zur Einführung eines Bürgergelds werden konkreter. Der entsprechende Gesetzentwurf solle in den kommenden Tagen in die Ressortabstimmung gehen, kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin an. Der Kabinettsbeschluss solle dann möglichst im September erfolgen. Die Einführung ist dann für Anfang des kommenden Jahres geplant. Ein Bürgergeld hatten SPD, FDP und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Es soll die bisherigen Hartz-IV-Bezüge ersetzen. Betroffen sind demnach rund fünf Millionen Leistungsberechtigte.
So sieht der Gesetzentwurf, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Auszügen vorliegt, unter anderem vor, dass Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt werden. In den ersten beiden Jahren soll das Bürgergeld demnach auch gezahlt werden, wenn der Empfänger ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro hat. Zudem würden in diesem Zeitraum die Aufwendungen für die Wohnung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende sollen auf 520 Euro erhöht werden. Auch das ehrenamtliche Engagement soll gestärkt und gefördert werden. Die Berechtigten können laut Entwurf ihre Aufwandsentschädigungen behalten.
Zudem soll die Hilfe bei der Jobvermittlung verbessert werden. So ist etwa eine sechsmonatige Vertrauenszeit vorgesehen, in der Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen ausgeschlossen sind. Auch soll die Weiterbildung stärker honoriert werden. Geplant ist etwa ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Heil strebt zudem die Erhöhung der bisherigen Regelsätze an. Diese würden im Entwurf ergänzt, sobald die dazu notwendigen Berechnungen abgeschlossen seien, hieß es. Ohne die Erhöhung der Regelsätze werden demnach für die Umsetzung der Reformen zusätzlich rund 500 Millionen Euro benötigt.
Das Gesetz ist nach Angaben des Ministeriums zustimmungspflichtig. Das bedeutet, dass der Bundesrat nach dem parlamentarischen Verfahren den Reformen zustimmen muss.
Heil betonte, Ziel der Reformen sei es, mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige Bürokratie abzubauen. Vertrauen und der Umgang auf Augenhöhe sollten in den Fokus rücken. Die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt, der unter einem Fachkräftemangel leide, sei eine völlig andere Situation als vor 20 Jahren bei der Einführung der Hartz-IV-Reform mit rund fünf Millionen arbeitslosen Menschen. (KNA)