Die Bundesregierung will bis Ende 2022 auf Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verzichten, wenn diese gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter verstoßen. Der Bundestag veröffentlichte am Dienstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung, wonach Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II bis Jahresende befristet ausgesetzt werden sollen. Danach sollen im Rahmen des von SPD, Grünen und FDP geplanten neuen Bürgergeldes die Mitwirkungspflichten und die Folgen von Verstößen neugeregelt werden.
Das Sanktionsmoratorium wird laut dem Gesetzentwurf zu Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund zwölf Millionen Euro im Jahr 2022 führen. Davon würden rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Million Euro auf die Kommunen entfallen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 eine Neuregelung der Sanktionspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Zwar dürfe der Staat Mitwirkungspflichten der Empfänger auch mit Leistungskürzungen durchsetzen. Doch die Möglichkeit der kompletten Streichung bis zum Entzug der Zahlungen für Miete und Heizung sei nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar, hieß es damals zur Begründung.
Zur gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betonte die Bundesregierung. Der vorliegende Gesetzentwurf sei aber nur ein Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen erfolgen solle, betonte die Bundesregierung weiter. (KNA)