Presseschau des Tages // 19.5.2021

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Der Familienbund der Katholiken fordert eine Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen noch vor dem Beginn der Sommerferien - sofern die Infektionszahlen dies zulassen. "Nach einem pandemiebedingt beispiellosen Bildungskahlschlag zählt für Schüler jetzt jeder Unterrichtstag im Regelbetrieb", sagte Verbandspräsident Ulrich Hoffmann am Mittwoch in Berlin.

Angesichts von bis zu 800 pandemiebedingt ausgefallenen Unterrichtsstunden sei eine Verlängerung der aktuellen Einschränkungen und Belastungen von Familien "eine inakzeptable Zumutung". Hoffmann verwies darauf, dass das Infektionsrisiko erheblich gesunken sei und es Hygiene- und Testkonzepte in den Schulen gebe.

Die vorgesehenen Prioritäten für Außengastronomie, Fitnessstudios und Urlaubsreisen bei ersten Lockerungen in der Pandemie entbehrten jedem sozialen Anspruch. In Berlin etwa sollten zugleich die Schulen bis zu den Sommerferien ihren Notbetrieb fortsetzen, und zwar ausdrücklich "unabhängig von der Inzidenz". Dazu meinte Hoffmann: "Eine Politik, die Einschränkungen des Schulbetriebs nicht mehr am Maßstab der Erforderlichkeit ausrichtet, verletzt das Recht der Kinder auf Bildung."

Die politische Missachtung von Familien sei "unverzeihlich", kritisierte der Familienbund-Präsident. Schüler und Familien müssten jetzt entlastet werden und zur Normalität zurückkehren dürfen. "Nehmt die Last jetzt von jenen, die in der Krise besonders beladen worden sind. Das ist ein Gebot der sozialen Fairness und Gerechtigkeit."

 

Familienverbände sehen Auswirkungen des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auch auf die Generationengerechtigkeit im sozialen Bereich. "Belastungen müssen über Generationen hinweg gerecht verteilt sein", sagte der Vizepräsident des Deutschen Familienverbands, Siegfried Stresing, am Dienstag. Dies beschränke sich nicht auf Klima- und Umweltschutz. Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts verlange "eine analoge Antwort für die seit Jahrzehnten bestehende Familienblindheit der Sozialversicherung".

Die Verfassungsrichter hatten Ende April das Klimaschutzgesetz von 2019 für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Jüngere Generationen seien dadurch in ihren Freiheitsrechten verletzt, da notwendige drastische Klimaschutzmaßnahmen erst in die Zeit nach 2030 fielen, urteilte das Gericht.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, zog dazu eine Analogie: "Eine Sozialversicherung, die durch eine strukturelle Benachteiligung von Familien ökonomische Anreize gegen Kinder setzt und zeitgleich Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entzieht, führt zur Überlastung der gegenwärtigen und nächsten Generation." Der demografische Wandel verstärke die Situation, da weniger Kinder in Zukunft höhere Beiträge stemmen müssten. "Das führt zwangsläufig zur Einschränkung der persönlichen Freiheit", sagte Hoffmann.

Die beiden Familienverbände fordern daher eine Beitragsentlastung für Familien durch einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht. Derzeit klagten 2.000 Familien mit Unterstützung der Verbände auf Generationengerechtigkeit in der Sozialversicherung, hieß es. Zwei Verfassungsbeschwerden und eine Richtervorlage lägen beim Bundesverfassungsgericht. (KNA)