Der Familienbund der Katholiken (FDK) sieht falsche Anreize in der Rentenversicherung. Derzeit bekämen langjährig Erwerbstätige ohne Kinder die meiste Rente, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber am Donnerstag dem Internetportal Kirche-undLeben.de aus Münster. "Das ist eine Fehlkonstruktion." Denn das Rentensystem schaffe damit Anreize, keine Kinder zu bekommen. Eltern würden derzeit doppelt benachteiligt, so Dantlgraber: "Zum einen tragen sie heute die höheren Ausgaben in der Zeit der Erziehung ihrer Kinder. Zum anderen bekommen meist Mütter später eine niedrigere Rente, weil sie nicht so lange berufstätig sein konnten." Diese Nachteile schadeten nicht nur den Eltern, sondern dem ganzen System. Denn Kinder seien "unverzichtbar, damit auch in Zukunft Rentenbeiträge bezahlt werden können", betonte der Familien-Experte. Erziehung sei ein wesentlicher Beitrag für das Rentensystem, erklärte Dantlgraber. Daher müssten Eltern bei den finanziellen Beiträgen entlastet werden. "Nach unserer Vorstellung geht das am besten mit einem Freibetrag", sagte der Jurist. Wenn Familien mehr Geld zur Verfügung hätten, benachteilige dies auch nicht die Kinderlosen. Denn Familien hätten "einfach die höheren Ausgaben".
Arbeitnehmer sollen künftig flexibler in Teilzeit arbeiten können. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin. Nach dem Gesetz für eine sogenannte Brückenteilzeit sollen Teilzeitbeschäftigte ab dem 1. Januar 2019 wieder leichter in Vollzeit zurückkehren können. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber noch Änderungsvorschläge machen. Nach dem Gesetz sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase - ohne besondere Gründe - bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Auch sieht der Gesetzentwurf eine besondere Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer vor. Hier muss der Arbeitgeber nur einem vom 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren. Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei der Arbeit auf Abruf vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete die Brückenteilzeit als eine Chance für viele Arbeitnehmer für einige Zeit die Arbeitszeit zu reduzieren. Damit werde für viele Frauen zugleich ein Stück Gleichstellung reduziert, weil es vor allem Frauen seien, die in Teilzeit arbeiteten. Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Er treibe viele Arbeitnehmer vor Gerichte, weil Arbeitgeber Gründe anführen können, die befristete Teilzeit nicht zu gewähren, so der AfD-Abgeordnete Jürgen Pohl. Der FDP-Abgeordnete Till Mansmann forderte bei der Umsetzung mehr Unterstützung für kleinere Unternehmen. Vor allem diese stelle das Gesetz vor große Herausforderungen. Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl kritisierte dagegen, dass das Gesetz erst ab einer Firmengröße von 45 Mitarbeitern greife. Damit blieben viele Arbeitnehmer außen vor. Aus dem großen Wurf sei nichts geworden. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke bemängelte, dass das Gesetz nicht die rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer berücksichtige, die bereits derzeit in Teilzeit arbeiteten.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat den Entwurf zur Verbesserung der Qualität in Kitas als "Meilenstein" bezeichnet. Der Bund engagiere sich damit "in einem nie da gewesenen Umfang" für die Kitas und damit für eine Verbesserung der Bildungschancen für alle Kinder, sagte Giffey am Donnerstag bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag. Bis 2022 will der Bund mit dem "Gute-Kita-Gesetz" zur Verbesserung der Qualität in Kitas beitragen und Länder und Kommunen mit 5,5 Milliarden Euro unterstützen. Zudem sollen die Länder durch die Finanzhilfe die Möglichkeit erhalten, Kita-Beiträge zu reduzieren oder abzuschaffen. Mit jedem Bundesland soll ein Vertrag darüber abgeschlossen werden, welche Qualitätsverbesserungen erreicht werden sollen. Zudem will sich der Bund am Ausbau der Kitas um 100.000 weitere Plätze bis 2020 beteiligen. Giffey kündigte zudem für das kommende Jahr eine Fachkräfteinitiative an, um mehr Menschen für den Erzieherberuf zu gewinnen. Die Opposition kritisierte den Entwurf. Die Grünen-Parteivorsitzende Annalena Baerbock wies darauf hin, dass ein verbindlicher Fachkraft-Kind-Schlüssel fehle. In vielen Familien arbeiteten Väter und Mütter nicht in Vollzeit, weil eine qualitativ ausreichende Betreuung nicht gewährleistet sei. Der Linken-Abgeordnete Norbert Müller betonte, notwendig sei ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, das verbindliche Standards für alle Bundesländer festschreibe. Bei dem vorliegenden Entwurf gehe der Ausbau zu Lasten der Qualität. Der FDP-Abgeordnete Matthias Seestern-Pauly betonte, er befürchte, dass die Mittel in den Haushalten der Länder versickern, ohne dass die Qualität in den Kitas verbessert werde. Der AfD-Abgeordnete Martin Reichert erklärte, mit dem Gesetz würde die Wahlfreiheit von Eltern eingeschränkt und die Familien benachteiligt, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen. Kritik kam auch von Verbänden. Eine Initiative der freien Träger und Gewerkschaften fordert, dass der Bund sich dauerhaft an den Kosten einer Tagesbetreuung für Kinder beteiligt. Zudem solle die Verbesserung der Qualität und nicht die Gebührenfreiheit im Vordergrund stehen. Der Bund solle die Mittel weiter zweckgebunden vergeben und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der freien Träger, der Sozialpartner sowie Elternvertreter einbinden. Befürwortet werde ein guter "Fachkraft-Kind-Schlüssel". Zu der Initiative gehören unter anderem die Diakonie, der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, das Deutsche Rote Kreuz sowie die Arbeiterwohlfahrt. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)