Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will die Adoptionshilfe in Deutschland einem Bericht zufolge grundlegend reformieren. Künftig soll es einen Rechtsanspruch auf die zeitlich unbegrenzte Begleitung aller an einer Adoption Beteiligten geben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) vorliegt und der den Angaben zufolge zur Anhörung an die Länder und an Verbände geschickt wird. Unter anderem soll demnach der Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie stärker gefördert werden. Die leiblichen Eltern sollen künftig das Recht auf Informationen erhalten, die bei der Adoptionsvermittlungsstelle von den Adoptiveltern freiwillig für sie hinterlegt wurden. Das können beispielsweise Informationen über Kita- und Schulbesuch oder die Hobbies des Kindes sein. Ziel sei es, einen offenen Umgang mit der Adoption zu fördern. Die Vermittlungsstellen sollen dabei eine Lotsenfunktion übernehmen. Um die Rechte der Kinder stärker in den Mittelpunkt zu rücken, plant das Ministerium in seinem Entwurf eine altersgerechte Aufklärung der Kinder. Für das gegenseitige Vertrauen sei es entscheidend, die Adoptiveltern zu ermutigen und dabei zu unterstützen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen, heißt es. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen deshalb zum 16. Geburtstag des Kindes die Adoptiveltern kontaktieren und darüber aufklären, wie wichtig es für Kinder sei, ihre Herkunft zu kennen. Das Bundesfamilienministerium hält es außerdem für erforderlich, die Adoption von Stiefkindern besser zu begleiten. So soll eine verpflichtende Beratung aller Beteiligter durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption von Stiefkindern eingeführt werden. Die Adoptionsvermittlungsstelle muss dabei sicherstellen, dass die Adoption allein dem Kindeswohl dient und nicht aus anderen Motiven - beispielsweise zur Vermeidung von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten oder zur Beendigung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen - beantragt wird. Für Adoptionen von Kindern aus dem Ausland soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren eingeführt werden. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen fortan nicht mehr möglich sein, heißt es im Referentenentwurf. Auslandsadoptionen dürfen dann nur durch eine zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Dies diene der Einhaltung von Schutzstandards und solle Kinderhandel ausschließen, zitiert das Redaktionsnetzwerk aus dem Entwurf. Die Zahl der Adoptionen hat sich auf etwa 4.000 im Jahr eingepegelt. 2017 wurden 3.888 Kinder adoptiert, 2016 waren es 3.976.
Baden-Württemberg hat am Montag als elftes Bundesland mit dem Bund den Vertrag zur Verbesserung der Kita-Qualität abgeschlossen. Der Bund investiert damit bis 2022 rund 729 Millionen Euro in die Kinderbetreuung in dem Bundesland, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. Baden-Württemberg will mit den Mitteln mehr Fachkräfte gewinnen und ausbilden, die Qualität der Kindertagespflege verbessern und Kita-Leitungen mehr Zeit für ihre Aufgaben gewähren. Im sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat sich der Bund verpflichtet, den Ländern 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung zu stellen. Das Geld kann aber erst ausgezahlt werden, wenn mit allen Ländern Verträge darüber abgeschlossen worden sind, wofür die Mittel genutzt werden sollen. Jedes Bundesland kann aus zehn Bereichen auswählen. Möglich sind etwa mehr Erzieher, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Senkung der Kita-Gebühren für Eltern. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)