Die Bundesregierung will das Personenstandsgesetz modernisieren und Regelungen für Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der den zusätzlichen Eintrag "divers" ermöglicht, brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg. Damit solle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 umgesetzt werden. Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen in einem Folgegesetz unter gemeinsamer Federführung des Bundesjustizministeriums und des Bundesinnenministeriums erarbeitet werden. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte dazu, kein Mensch dürfe wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Die Modernisierung des Personenstandsgesetzes sei überfällig. Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" würden Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlten, "ein Stück Würde und positive Identität gegeben". In einem nächsten Schritt gehe es darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen. Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, alle Menschen sollten ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete den Gesetzentwurf als "bereits jetzt veraltete Minimallösung". Zu begrüßen sei die Änderung der Geschlechtsoption von "weiteres" auf den wertneutraleren Begriff "divers", der auch von den betroffenen Personenkreisen, für die dieser Eintrag gelten soll, bevorzugt werde. Deutliche Kritik übte der Verband jedoch an der im Gesetz verankerten Pflicht zum Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung über "Varianten der Geschlechtsentwicklung". Dadurch seien unter anderen transgeschlechtliche Menschen weiterhin diskriminiert. Verbands-Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider erklärte: "Das Gesetz ist mutlos, da die Bundesregierung nach wie vor einer veralteten, vom Bundesverfassungsgericht jüngst zurückgewiesenen Überzeugung anhängt, wonach das körperliche Geschlecht ein adäquater Beleg für die geschlechtliche Identität eines Menschen sei." Das deutsche Recht müsse anerkennen, dass über die geschlechtliche Identität nur die Person selbst Auskunft geben könne. "Selbstbestimmung ist Menschenrecht. Und eine Registrierung von Geschlecht, solange sie für notwendig gehalten wird, muss auf Selbstbestimmung statt auf Fremdbestimmung basieren", so Schneider.
Experten weisen im Vorfeld der Computerspielmesse Gamescom auf Risiken exzessiver Mediennutzung und Videospielsucht hin. Der Umgang mit Computerspielen, Tablets und Smartphones müsse gelernt werden, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, am Donnerstag in Berlin. Das Medienverhalten von etwa 100.000 Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in Deutschland sei problematisch. "Die Kids ziehen sich mehr und mehr aus dem Alltag zurück, haben Konzentrationsprobleme oder zeigen depressive Verstimmungen." Die Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Heidrun Thaiss, betonte, Jugendliche müssten frühzeitig zu einem risikobewussten Umgang mit digitalen Spielen motiviert werden. Zusätzlich zu Präventionsworkshops hätten Eltern eine wichtige Vorbildfunktion. Sie sollten Kindern eine "gesunde Balance zwischen 'online' und 'offline' vorleben". Der Leiter der Medienambulanz der Bochumer LWL-Universitätsklinik, Jan Dieris-Hirche, betonte: "Wir sehen in unserer Sprechstunde immer mehr Betroffene mit Internetsüchten und Computerspielabhängigkeit, für die wir neue therapeutische Angebote entwickeln." Hilfreich sei, dass die Weltgesundheitsorganisation "Online Gaming Disorder" im Juni offiziell als Verhaltensstörung anerkannt habe. Dadurch steige die gesellschaftliche Wahrnehmung für die Krankheit. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)