Kirche und Gewerkschaft sehen sich durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in ihrem Einsatz für den arbeitsfreien Sonntag bestätigt.
"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Prozessgewinn gegen die oberfränkische Stadt Hallstadt eröffnen sich auch für andere Sonntagsallianzen im Bundesgebiet weitere Chancen, den Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen rechtlich Einhalt zu gebieten", sagte der Bundespräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Stefan Eirich, am Dienstag in Köln.
Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) im Bistum Bamberg und die Gewerkschaft Verdi Bezirk Oberfranken hatten zuvor als Bamberger Allianz für den freien Sonntag einen mehrjährigen Prozess durch sämtliche Instanzen geführt. Geklagt wurde gegen eine Verordnung zur Sonntagsöffnung der Stadt Hallstadt, die bereits seit mehreren Jahren angewendet wurde. In der Regel gibt es bisher nur die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres gegen eine Verordnung Widerspruch beziehungsweise Klage einzureichen.
Die Allianz für den freien Sonntag Bamberg konnte bereits beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erwirken, dass die Verordnung abgeändert wird und somit KAB und ver.di das Recht eingeräumt wurde, gegen Altverordnungen zur Sonntagsöffnung vor Gerichten zu klagen. Hallstadts Stadtspitze entschied daraufhin, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Mit Beschluss vom 10. Mai wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Hallstadt zurück und machte so den Weg frei für ein wegweisendes Urteil im Umgang mit kommunalen Verordnungen. "Jetzt haben wir höchstrichterlich die Möglichkeit, Verordnungen zu rechtswidrigen Sonntagsöffnungen auch über die bisherige Klagefrist hinaus vor Gericht überprüfen zu lassen", so Bundespräses Eirich. Die KAB Deutschland werte daher das Urteil auch als juristische Stärkung des Sonntagsschutzes. (KNA)