Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat am Freitag im Bundestag für den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Rente geworben. Es sei ein "Kernversprechen des Sozialstaates, dass man nach einem Leben voller Arbeit eine auskömmliche, eine ordentliche Absicherung im Alter hat", sagte der Minister bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Das Rentenpaket bedeute "Sicherheit für alle Generationen: für Großeltern, für Eltern und für Enkel". Das Rentenpaket soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es sieht vor, das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent und den Beitragssatz bei höchstens 20 Prozent festzuschreiben. Außerdem soll es Verbesserungen bei der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente sowie für Geringverdiener geben. Heil räumte ein, dass für die Pläne viel Geld in die Hand genommen werden muss. "Es wird ein Kraftakt, ohne Zweifel", sagte er. Die Bundesregierung geht von Kosten von rund 30 Milliarden Euro bis 2025 aus. Die Opposition kritisierte die geplanten Reformen. Damit würden lediglich Wahlgeschenke finanziert, erklärte die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing. Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel kritisierte, dass die Reformen zu kurz griffen. Zudem würde die Rentenformel zu Lasten der Jüngeren manipuliert. Grüne und Linke forderten, dass künftig der Versichertenkreis erweitert werden müsse. Wie etwa in Österreich sollten auch Beamte und Selbstständige in die Rentenkasse einzahlen, so der Linken Abgeordnete Matthias W. Birkwald.
Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers über die Reform der Geschlechtseintragung in das Personenstandsregister debattiert. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung will für Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht den zusätzlichen Eintrag "divers" ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag vor einem Jahr eine Frist bis Ende Dezember gesetzt, um für Menschen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, eine positive Geschlechtsbezeichnung einzuführen. Nach der Ersten Lesung wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass der Eintrag "divers" sowohl bei der Beurkundung der Geburt als auch später möglich sein soll. Eine spätere Änderung - auch des Vornamens - ist demnach durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich; Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Marc Henrichmann (CDU) begründete die Forderung nach einem Attest damit, dass eine "objektive" Geschlechtsfeststellung nötig sei. Ein Beratungsgespräch reiche nicht aus. Volker Ullrich (CSU) zeigte sich hingegen offen gegenüber Forderungen von der SPD, den Grünen und Linken, die Attestpflicht zu streichen. Es gehe nicht um ein "drittes Geschlecht", so der CSU-Politiker, sondern um "die Anerkennung von Vielfalt". Man müsse auch über weitere Schritte sprechen. Elisabeth Kaiser (SPD) verlangte wie Redner der Linken und der FDP eine Orientierung an der Selbstwahrnehmung des Menschen. Geschlechtsidentität fuße auf der "individuellen Selbstwahrnehmung". Statt eines Attests reiche etwa eine "eidesstattliche Erklärung" aus. Die AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch, hielt hingegen an der biologischen Bestimmung des Geschlechts fest; es sei angeboren, keine Wahl. Deshalb sei auch die Bezeichnung "intersexuell" statt "divers" angemessen. Sie warf den anderen Parteien vor, mit dem Gesetzentwurf die Genderideologie durchsetzen zu wollen. Ziel sei die Abschaffung der Zweigeschlechtlichkeit. Nach den Worten von Doris Achelwilm (Die Linke) ist es nicht zumutbar, dass man sich das Geschlecht durch andere zuschreiben lassen müsse. Wie die Grünen forderte sie ein Verbot von entsprechenden Operationen an Minderjährigen. Sven Lehmann (Grüne) betonte, jeder müsse über sein eigenes Geschlecht frei bestimmen können. Eine medizinische Feststellung führe zur Pathologisierung. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)