Der Bundestag hat am Freitag einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung beschlossen. Demnach soll der Rechtsanspruch zunächst ab 2026 für die erste Klassenstufe gelten und bis 2030 Jahr für Jahr bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Zudem beschloss das Parlament ein Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche.
Der Bund stellt Ländern und Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um den Rechtsanspruch zu verwirklichen. Darüber hinaus soll er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen.
Das Gesetz sieht vor, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel für Investitionskosten nicht nur für den Neubau, den Umbau sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur verwendet werden dürfen, sondern auch für die Ausstattung, soweit damit zusätzliche Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Zudem wird im Ganztagsfinanzierungsgesetz die Frist zum Erwerb von Anwartschaften auf die Bonusmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Mit einem Umfang von zwei Milliarden Euro soll das Corona-Aufholprogramm die Folgen der Pandemie für junge Menschen abmildern, etwa durch Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler oder soziale Maßnahmen in der Schulsozialarbeit und im Freizeitbereich.
Bundesbildungsministerin Anja Karlizeck (CDU erklärte dazu, der Rechtsanspruch für Grundschulkinder sei ein wichtiges Signal an Kinder und Familien. Die Bundesregierung sei bereit, sich "massiv zu engagieren", um die Bildungschancen und Karriereoptionen zu erhöhen. Sie appellierte an den Bundesrat dem Gesetz zuzustimmen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, er freue sich, dass der Bundestag das Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche beschlossen habe. Ihm sei besonders wichtig, dass dabei Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gezielt unterstützt würden.
Die Opposition kritisierte, dass es nicht genügend Fachkräfte gebe, um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umzusetzen. Außerdem seien die Standards für eine qualitative Betreuung nicht festgelegt. "Lassen Sie uns nicht die gleichen Fehler wie beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz machen", erklärte der Linken-Abgeordnete Norbert Müller.
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte unterdessen dazu, den angestrebten Ausbau der Betreuung konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen sei es wichtig, nicht nur Lehrende, Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sagte der Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. (KNA)