Die Hartz-IV-Sätze werden im kommenden Jahr leicht angepasst. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Vorschlag der Bundesregierung zu. Für die meisten Bezieher der Grundsicherung ist demnach ein monatliches Plus von 3 Euro vorgesehen, für Kinder sind es 2 Euro im Monat. Für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt der Satz von 446 auf 449 Euro monatlich. Partner und Ehegatten bekommen mit 404 Euro ebenfalls 3 Euro mehr als derzeit. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren wird es 376 Euro geben, ebenfalls 3 Euro mehr als bisher.
Ein Bündnis verschiedener Verbände hatte anlässlich der Bundesratsentscheidung erneut gefordert, die Hartz-IV-Regelsätze stärker anzuheben. So solle mindestens ein Inflationsausgleich sichergestellt werden. Alles andere sei einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Hinter der Forderung stehen unter anderem der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, die Diakonie, Tafel Deutschland, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung. Sozialverbände kritisieren seit Langem, dass die Hartz-IV-Sätze zu niedrig seien. (KNA)