Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat anlässlich des Internationalen Kindertages (1. Juni) die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode zugesagt. Auch familienrechtspolitische Verbesserungen für Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare kündigte Buschmann am Dienstag in Berlin an. Er betonte: "Im Zentrum steht dabei stets das Kindeswohl."
Mit familienrechtspolitischen Reformen etwa des Unterhaltsrechts sowie des Kindschafts- und Sorgerechts werde dem Wohle der Kinder gedient, die in verschiedenen Familienmodellen leben, betonte der Bundesjustizminister. Die Einführung der "Verantwortungsgemeinschaft" für Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen und das rechtlich absichern wollen, diene dem guten Aufwachsen der Kinder.
Auch die gemeinsame Mutterschaft für lesbische Paare will Buschmann schnell ermöglichen. "Kinder, die in einer Ehe geboren werden, haben ein Recht auf zwei Eltern: egal, ob es sich um eine Ehe von Frau und Mann handelt - oder um eine Ehe von zwei Frauen", so der Bundesjustizminister.
Ebenso werde es den Kindern zugutekommen, wenn das sogenannte "kleine Sorgerecht" so weiterentwickelt wird, dass es im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, erklärte der Minister.
"Kinder haben Rechte - was so selbstverständlich klingt, braucht tägliche gesellschaftliche Aufmerksamkeit und fortdauernde staatliche Gesetzgebungsarbeit", sagte Buschmann. Gerade die Pandemie habe gezeigt, wie in schwierigen Zielkonflikten Kinderrechte litten. Nun trügen alle Verantwortung, Kindern wieder auf die Sprünge zu helfen. (KNA)