Die Bundesbürger müssen ab Juli höhere Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen. Der Bundestag beschloss am Freitag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Damit verbunden sind auch Leistungsverbesserungen für die häusliche Pflege und Pflegebedürftige, die in Heimen leben. Allerdings fallen sie geringer aus, als Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zunächst angekündigt hatte. So ist von Steuerzuschüssen keine Rede mehr.
Bereits zum 1. Juli wird der Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben. Kinderlose zahlen künftig 4 Prozent. Das bedeutet Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Davon sollen vier Milliarden in Leistungsverbesserungen fließen; darüber hinaus soll das Geld die ins Defizit gerutschte Versicherung stabilisieren. Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird der Beitrag bei Eltern mit zwei Kindern während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.
Beschlossen wurde die Einführung eines flexibel nutzbaren Entlastungsbudgets - allerdings erst zum 1. Juli 2025. In der häuslichen Pflege können pflegende Angehörige dann Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombinieren. Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab Januar 2024 zur Verfügung.
Zugleich werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um jeweils 5 Prozent erhöht. Die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen soll allerdings von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden. Zum 1. Januar werden auch die Zuschläge erhöht, die die Pflegekasse an Bewohner stationärer Einrichtungen zahlt. Damit soll verhindert werden, dass immer mehr Heimbewohner in die Sozialhilfe abrutschen. (KNA)