Im Streit um das geplante Bürgergeld gibt es eine Einigung zwischen der Ampel und der Union. Unter anderem fällt die Vertrauenszeit weg, und Empfänger müssen vom ersten Tag an mit Sanktionen rechnen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten, wie die Fraktionsspitzen am Dienstag in Berlin mitteilten. Auch die Karenzzeit für Vermögen soll kürzer ausfallen und die Höhe des Schonvermögens, das zunächst nicht angetastet werden soll, soll reduziert werden.
Nach Angaben der Beteiligten leitet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun den Kompromissvorschlag an den Vermittlungsausschuss weiter. Dieser kommt am Mittwochabend zusammen. Bei einer Einigung können Bundestag und Bundesrat am Freitag über den Kompromiss abstimmen. Das Gesetz zum Bürgergeld kann dann noch wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, bezeichnete den Vorschlag als "gute Grundlage" für die Verhandlung im Vermittlungsausschuss. Der Kern des Bürgergelds werde von den Änderungen nicht berührt. Sie sei sehr zuversichtlich, dass das Gesetz zu Jahresbeginn in Kraft treten könne. Dagegen erklärte der Unions-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU) zwar bleibe der Name Bürgergeld, mit den Änderungen verliere die Reform aber ihren Kern. Sie sei kein Einstieg mehr in das bedingungslose Grundeinkommen, so Merz.
Das neue Bürgergeld soll die bisherigen Hartz-Regelungen ersetzen. Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Regelsätze sowie höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei eigenem Einkommen, insbesondere auch für Studierende und Auszubildende, vor.
Die Bundesländer, bei denen die Union an der Regierung beteiligt sind, hatten das Gesetz in der vergangenen Woche im Bundesrat gestoppt.
Die Union übte unter anderem an der Höhe des Schonvermögens Kritik. Insgesamt warnte sie davor, dass der Anreiz zum Arbeiten geringer werden könnte, wenn der Abstand zwischen Arbeitseinkommen und Bürgergeld inklusive weiterer Sozialleistungen nicht groß genug sei. Wohlfahrtsverbände und die Kirchen hatten die Parteien aufgerufen, sich zügig zu einigen.
Neben der Streichung der Vertrauenszeit von sechs Monaten, die das ursprüngliche Gesetz vorgesehen hatte, soll die Karenzzeit, in der Vermögen nicht angetastet wird, von zwei auf ein Jahr reduziert werden. Auch die Höhe des Schonvermögens soll demnach niedriger ausfällen. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro geplant. Der Kompromiss sieht einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere. Allerdings soll die Altersvorsorge davon ausgenommen werden. (KNA)