Pläne zur Familienentlastung bei den Pflegeversicherungsbeiträgen wiederholen alte Fehler und enthalten neue Verfassungsverstöße

Das Gesundheitsministerium plant, die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Familienentlastung durch eine Kombination von erhöhtem Kinderlosenzuschlag und minimalen Beitragsentlastungen ab dem zweiten Kind umzusetzen. Die Pläne verkennen den hinter den Karlsruher Entscheidungen stehenden Gedanken des generativen Beitrags von Familien und sind sozialpolitisch verfehlt. Der Familienbund der Katholiken fordert stattdessen einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht.                                    

Berlin, 27.02.2023 – Der Familienbund der Katholiken erinnert daran, dass die kostenaufwendige und für die Zukunft der Pflegeversicherung unverzichtbare Kindererziehung der tragende Grund für die vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Familienentlastung ist. „Familien, die sich aktuell um die zukünftigen Beitragszahler kümmern, erbringen damit einen generativen Beitrag für die Pflegeversicherung. Dieser ist ebenso wichtig, wie die von Familien und anderen Beitragszahlern geleisteten Geldbeiträge“, äußerte heute Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Es ist gerecht und verfassungsrechtlich notwendig, dass der von Familien zusätzlich erbrachte generative Beitrag zu reduzierten Geldbeiträgen führt. Es muss dabei um eine proportionale Beitragsentlastung pro unterhaltsberechtigtes Kind und nicht um einen Beitragszuschlag für Kinderlose gehen.“

Das Gesundheitsministerium möchte hingegen aktuellen Medienberichten zufolge am Kinderlosenzuschlag festhalten. Dieser soll von 0,35 Prozentpunkten auf 0,6 Prozentpunkte erhöht werden. Zugleich soll es ab dem zweiten bis zum fünften Kind eine Beitragsentlastung in Höhe von 0,15 Prozentpunkten pro Kind geben.

Ulrich Hoffmann kritisiert diese Pläne und fasst die Kritik in drei Punkten zusammen:

- „Erstens: Es ist nicht schlüssig, warum das erste Kind zu einer Beitragsentlastung von 0,6 Prozentpunkten und alle weiteren Kinder nur noch zu einer Beitragsentlastung von jeweils 0,15 Prozentpunkten führen sollen. Der generative Beitrag pro Kind ist jeweils der gleiche. Dass das erste Kind die gleiche Entlastung bringen soll wie die folgenden vier Kinder zusammen, ist ein evidenter Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nicht zu rechtfertigen ist auch, dass es ab dem sechsten Kind keine weitere Entlastung geben soll.

 - Zweitens: Die Idee des Kinderlosenzuschlages ist ebenso wie die damit korrespondierende lebenslange Beitragsentlastung von Eltern konzeptionell verfehlt. Bei der Berücksichtigung des generativen Beitrages geht es darum, die Familien in der Lebensphase zu entlasten, in der sie mit der zeit- und kostenaufwendigen Kindererziehung belastet sind. Wenn die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, können Familien wieder den vollen Beitrag zahlen.

 - Drittens: Die Beitragsentlastung von 0,15 Prozentpunkten pro Kind, die ab dem zweiten Kind greifen soll, ist mit Blick auf die ökonomische Bedeutung des generativen Beitrags der Kindererziehung völlig unzureichend.“

Ulrich Hoffmann fordert einen einheitlichen Pflegeversicherungsbeitrag für alle und Kinderfreibeträge für Eltern: „Wer unterhaltspflichtig ist und Zeit- und Kostenaufwand für Kinder hat, muss einen Freibetrag in Höhe des Kinderexistenzminimums analog zum geltenden Steuerfreibetrag erhalten.“

Einen Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung hält Hoffmann für sozial gerechter als die aktuellen Pläne: „Die Entlastung wäre aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes für jede Familie, die den Freibetrag voll nutzen kann, gleich. Demgegenüber führt die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Beitragsreduzierung dazu, dass die Entlastungswirkung mit zunehmendem Einkommen kontinuierlich steigt. Das ist sozialpolitisch fragwürdig.“

 

Pressemitteilung als pdf zum Download