Rechtsanspruch muss bleiben
Der Familienbund der Katholiken hat Forderungen des deutschen Städte- und Gemeindebundes, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige aufzuweichen und Qualitätsstandards beim Ausbau der Kindertagesbetreuung zu senken, scharf zurückgewiesen. „Städte, Kommunen und Länder versuchen nun, jahrelange Versäumnisse beim Ausbau der Kindertagesbetreuung auf dem Rücken von Eltern und Kindern auszutragen. Eltern brauchen ein verlässliches Angebot an hochwertiger Kindertagesbetreuung und Kinder haben ein Recht auf optimale Förderung“, sagte die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann. Qualität dürfe nicht vernachlässigt werden, nur um vorgegebene Betreuungsquoten zu erfüllen. Es sei inakzeptabel, Kita-Gruppen über ein pädagogisch verantwortbares Maß hinaus zu vergrößern, nur um drohende Klagen von Eltern abzuwenden. Damit würden in den Kitas Zustände geschaffen, die Kindeswohlgefährdungen in Kauf nehmen, so Elisabeth Bußmann. Ein Aufweichen des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz nehme den Druck von Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot zum Stichtag zu schaffen.
Der Familienbund fordert massive Anstrengungen, um den Rechtsanspruch auf einen hochwertigen Betreuungsplatz zum 1. August 2013 zu erfüllen. „Es ist für Eltern unerträglich, wie sich Bund, Länder und Kommunen gegenseitig die Schuld für das massive Versagen der Politik beim Ausbau der Kindertagesbetreuung in die Schuhe schieben“, so Elisabeth Bußmann. So sei es nicht nach zu vollziehen, dass die Länder Bundesmittel für den Kita-Ausbau ablehnen, weil sie den geforderten Verwendungsnachweis nicht erbringen wollen. „Der qualitativ hochwertige Ausbau der Kinderbetreuung muss bei Städten und Gemeinden oberste Priorität haben. Bildung und Betreuung sind wichtige Investitionen in die Zukunft. Hier darf nicht gespart werden“, sagte Elisabeth Bußmann.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen