Der Familienbund der Katholiken hat sich anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zur Sterbehilfe für ein strafrechtliches Verbot aller Formen der auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Der Familienbund teilt in der Debatte die Auffassung, dass Angebote einer organisierten, auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe keine Freiheitserweiterung, sondern eine Gefahr für das Leben und die Freiheit der Patienten darstellen.
„Da der Einsatz von Strafrecht im freiheitlichen Staat nur das letzte Mittel sein kann, muss gelten: So viel Strafrecht wie nötig, aber so wenig Strafrecht wie möglich,“ sagte Stefan Becker, Präsident des Familienbundes. Der Verband unterstützt daher den Entwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Dieser stellt mit seinem Verbot jeder auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe eine sorgsam abgewogene, vermittelnde Lösung zwischen der an bestimmte Voraussetzungen gebundenen ausdrücklichen Erlaubnis (Hintze/Reimann) und dem generellen Verbot der Suizidbeihilfe (Sensburg/Dörflinger) dar. Die Gefahr eines gesellschaftlichen Wertewandels, der Sterbenden einen "sozialverträglichen Suizid" nahelegen oder sie gar in diese Richtung drängen könnte, besteht nur bei der Etablierung von auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfeangeboten in einem solchen Maße, dass ein strafrechtliches Verbot dieser Angebote verfassungsrechtlich und politisch gerechtfertigt ist. Zudem erscheint es auch vor dem Hintergrund, dass es in sehr wenigen Fällen dazu kommen kann, dass die Palliativmedizin an Grenzen stößt, weder sachgerecht, die Suizidbeihilfe im Zivilrecht als normale „Behandlungsoption“ zu regeln, noch angemessen, diese ausnahmslos unter Strafe zu stellen.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen