Der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) räumen der freien Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen den Betreuungsformen gerade in der frühkindlichen Entwicklungsphase Vorrang ein. Damit Eltern mit Kindern unter drei Jahren aber tatsächlich zwischen verschiedenen Alternativen wählen können, braucht es ein entsprechendes Angebot an Betreuungsplätzen und Familien müssen finanziell abgesichert sein, um zugunsten der häuslichen Betreuung auf Erwerbstätigkeit verzichten zu können. Das geplante Betreuungsgeld, das nach der bisherigen Ausgestaltung nur dann gezahlt werden soll, wenn keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird, hilft den Familien nicht, die auf den Verdienst beider Eltern angewiesen sind.
„Gerade Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen sind infolge des Verdienstausfalles bei häuslicher Betreuung einem erheblichen finanziellen Druck ausgesetzt. Diesen Familien muss mit zusätzlichen Transferleistungen eine freie Wahl zwischen den jeweiligen Betreuungsformen ermöglicht werden“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher. Der DCV und der Familienbund fordern daher eine Anschlussleistung an das Elterngeld. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von derzeit 300 Euro soll für alle bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit gezahlt werden. „Die dreijährige Elternzeit, die eine freie Wahl der Betreuungsform in der für Kinder besonders sensiblen ersten Lebensphase ermöglichen soll, kann diese Funktion nur erfüllen, wenn sie während des gesamten Zeitraums finanziell flankiert wird“, betont Elisabeth Bußmann.
„Um Familien bei der Betreuung ihrer Kinder zu stärken, ist es erforderlich, den Mindestbetrag des Elterngeldes auch im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes zu zahlen“, fordern Neher und Bußmann daher gemeinsam.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen