20 Jahre Trümmerfrauenurteil des Bundesverfassungsgerichts

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Benachteiligung der Familien in der Rentenversicherung endlich beseitigen!

Mit dem so genannten “Trümmerfrauenurteil” vom 7. Juli 1992 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber unmissverständlich aufgefordert, die Benachteiligung der Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich abzubauen. Die Erziehung von Kindern habe wegen des Generationenvertrages „bestandssichernde Bedeutung“ für die Rentenversicherung. Die als Generationenvertrag ausgestaltete Rentenversicherung lasse sich ohne die nachwachsende Generation nicht aufrecht erhalten. Die Ausgestaltung der Rentenversicherung führe im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. Der Gesetzgeber habe sicherzustellen, dass sich diese Benachteiligung „mit jedem Reformschritt tatsächlich verringert“, so das höchste deutsche Gericht.

Der Familienbund der Katholiken kritisiert, dass die Politik das wegweisende Urteil der Karlsruher Richter bislang nicht konsequent umgesetzt hat. „Die Kindererziehung wird bei der Rentenhöhe viel zu wenig und bei den Beiträgen gar nicht berücksichtigt. Der Gesetzgeber ist gefordert, 20 Jahre nach dem eindringlichen Richterspruch endlich seine Hausaufgaben zu erledigen. Notwendig ist eine nach der Kinderzahl gestaffelte Senkung der Rentenbeiträge von Eltern. Zugleich fordern wir bei der Rentenzahlung die Berücksichtigung von drei Jahren Kindererziehungszeit auch für vor 1992 geborene Kinder“, so Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken.


V.i.S.d.P. Claudia Hagen

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