Der Familienbund der Katholiken schließt sich der Forderung der Frauen Union der CDU Deutschlands nach besserer Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente durch Anrechnung von drei Entgeltpunkten auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, in vollem Umfang an. Eine entsprechende Resolution verabschiedeten die Bundesdelegierten des Familienbundes am vergangenen Wochenende auf ihrer 118. Versammlung in Mülheim/Ruhr.
Die Gerechtigkeitslücke zwischen älteren Eltern (mit vor 1992 geborenen Kindern) und jüngeren Eltern (mit ab 1992 geborenen Kindern) muss endlich geschlossen werden. Dies gilt umso mehr, da insbesondere die Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ihre Lebensentwürfe darauf ausgerichtet haben, dass ein Elternteil - in der Regel die Mütter - wegen der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet.
Die Mehrausgaben in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Grund für die bestehende Ungleichbehandlung, zumal die Summe der eingezahlten Beiträge für Kindererziehung die ausgezahlten Renten für Kindererziehung jährlich um mehr als 5 Mrd. € übersteigt, so dass die Gesetzliche Rentenversicherung seit Jahren mit Beiträgen subventioniert wird, die ausdrücklich wegen Kindererziehung geleistet werden.
Die Anrechnung von drei Erziehungsjahren pro Kind in der Rente für alle Kinder ist ein notwendiger Schritt, um die Forderung des Bundesverfassungsgerichts einzulösen, mit jedem Reformschritt die Situation von Familien in der Rentenversicherung spürbar zu verbessern.
Darüber hinaus muss eine kinderzahlbezogene Beitragsstaffelung in der Gesetzlichen Rentenversicherung (wie auch in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) eingeführt werden, wie es das Bundesverfassungsgericht im Pflegeurteil vom 03.04.2001 gefordert hat.
Darüber hinaus hat der Familienbund der Katholiken mit weiteren katholischen Verbänden ein zukunftsweisendes Rentenmodell vorgelegt, das Altersarmut verhindert, Generationen- und Familiengerechtigkeit herstellt, eine eigenständige Alterssicherung für Männer und Frauen gewährleistet und soziale Sicherheit auch für unterbrochene Erwerbsbiografien bietet.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen
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