Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert einen besseren Schutz von Kindern und Eltern vor Diskriminierung. Dazu veröffentlichte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Montag in Berlin ein Rechtsgutachten. Die Studie "Diskriminierung von und wegen Kindern" zeige, dass auch in der Rechtsprechung die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet werde, so Ataman.
"Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafes ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung", sagte Ataman. Kinder hätten genauso das Recht, überall dabei zu sein. Das heiße konkret: "Mit der Familie gemeinsam etwas zu erleben, ohne ausgeschlossen zu werden, frei zu spielen, einen Kitaplatz zu bekommen, genügend Platz zum Wohnen zu haben".
Oft werde der Begriff "Altersdiskriminierung" mit hohem Alter gleichgesetzt, kritisieren die Autoren. Sie schlagen daher vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren. Der Begriff des "Alters" sollte durch "Lebensalter" ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könne dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft werde.
Das Gutachten unterstreicht zugleich, dass in Deutschland - anders als in vielen anderen EU-Ländern - auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt seien. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprach sich dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der "Fürsorgeverantwortung" zu erweitern. So könnten Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt würden. (KNA)