Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat sich für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. "Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Handlungen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, im Mittelpunkt stehen", sagte Spiegel am Montag in Berlin. Die aktuellen Herausforderungen zeigten, dass Kinderrechte mehr Aufmerksamkeit bräuchten und gestärkt werden müssten.
Spiegel äußerte sich anlässlich des Inkrafttretens der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland vor 30 Jahren. Seitdem habe sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert: "Wir erleben aber auch, dass es kein Automatismus ist, die Belange von Kindern zu berücksichtigen." Das sei etwa bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlich geworden, von denen Kinder stark betroffen gewesen seien.
"Auch angesichts des Kriegs in der Ukraine stehen die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder im besonderen Fokus", sagte Spiegel. Kinder und Jugendliche, die mit oder ohne ihre Eltern oder Bezugspersonen auf der Flucht vor dem Krieg in Deutschland Schutz suchten, sollten sicher und geborgen aufgenommen werden. Es müsse alles getan werden, damit sie hier gut ankommen. "Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung", so Spiegel.
Am 20. November 1989 war das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) verabschiedet worden. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz. (KNA)