Schwangere sollen sich künftig besser darüber informieren können, wo sie eine Abtreibung durchführen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg bringen. Nach dem vergangene Woche vorgestellten Kompromiss zwischen Union und SPD sollen Ärzte und Krankenhäuser auch öffentlich - etwa über das Internet - informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es soll eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit entsprechenden Ärzten und Krankenhäusern geben. Das Verbot der Werbung soll aber erhalten bleiben, "um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen". Der Einigung war ein monatelanger Streit zwischen den Koalitionspartnern vorausgegangen. Die Union wollte den Paragrafen 219a mit dem Werbeverbot beibehalten, die SPD wollte ihn zunächst streichen, zog einen entsprechenden Entwurf aber zurück, um den Koalitionsfrieden zu wahren. Linke, Grüne und FDP kritisierten den jetzigen Entwurf und forderten die Abschaffung des Paragrafen. Auch in Teilen der SPD ist er weiterhin umstritten. Die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen war Ende 2017 entbrannt, als die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a verurteilt wurde.
Der Freiburger Volkswirt Bernd Raffelhüschen hat die Pläne für eine Grundrente scharf kritisiert. Der Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei "an Absurdität eigentlich nicht zu übertreffen" und breche alle geltenden Grundprinzipien der Sozialpolitik, sagte der Wissenschaftler im Interview der "Badischen Zeitung" (Dienstag). Es drohten große Ungerechtigkeiten. Wer sich einen Rentenanspruch von 800 Euro erarbeitet habe, könne nicht 900 Euro erhalten, so Raffelhüschen unter Verweis auf das "Lebensleistungsprinzip". Man könne "arme Junge" nicht anders behandeln als "arme Alte", so der Wirtschaftswissenschaftler. Auch sei es ungerecht, auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten. Von Heils Modell ohne diese Prüfung würden bis zu vier Millionen Menschen profitieren, so der Ökonom. Bei einer Prüfung der Bedürftigkeit, die auch Vermögen oder die Einkünfte von Ehepartnern berücksichtige, seien es nur 300.000, sagte Raffelhüschen. "Die Zahnarztgattin braucht wirklich keine Aufstockung." Der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup begrüßte die Pläne dagegen grundsätzlich. "Der Ansatz dieses Rentenkonzepts ist vernünftig, denn er trägt den geänderten Bedingungen unseres Arbeitsmarkts Rechnung", sagte Rürup der "Saarbrücker Zeitung". Was der Arbeitsminister plane, sei in 29 von 36 OECD-Ländern bereits die Regel. "Dort geht Armutsvermeidung vor Statussicherung", betonte Rürup. Als Schwachpunkt des Konzepts sieht der Rentenexperte allerdings den großen Kreis der Anspruchsberechtigten. "Wer die Grundrente in Anspruch nehmen will, sollte nachweisen, dass er durchweg vollzeitig gearbeitet hat. Andernfalls wäre diese neue Rente eine Subvention des Niedriglohnbereichs", sagte Rürup. Union und SPD hatten vereinbart, dass die neue Grundrente ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung garantieren soll. Bekommen sollen sie all jene, die 35 Beitragsjahre aufweisen. Nach den Vorstellungen von Heil soll die Rente für bis zu vier Millionen Geringverdiener auf rund 900 Euro monatlich aufgestockt werden. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)