Eine wachsende Zahl schwangerer Frauen befindet sich offenbar in einer finanziellen Notlage und beantragt entsprechende Hilfen. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) vorliegt. Demnach beantragten im vergangenen Jahr 152.652 schwangere Frauen finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind - fünf Prozent mehr als 2016. Die durchschnittliche Bewilligungssumme sank im gleichen Zeitraum von 651 auf 593 Euro; das entspricht einem Rückgang um fast neun Prozent. Die seit 1984 bestehende Stiftung unterstützt den Angaben zufolge schwangere Frauen in Notlagen mit Einmalzahlungen, zum Beispiel für Schwangeren- und Säuglingsbekleidung, Wohnungseinrichtung und Betreuung des Kindes. Die Mittel werden bewilligt, wenn andere Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden. Linken-Expertin Sabine Zimmermann sagte den Zeitungen, die Daten der Stiftung belegten, dass die Zahl der Hilfeempfängerinnen bereits seit langem in der Tendenz deutlich ansteige - von unter 120.000 im Jahr 1993 auf fast 153.000 im Jahr 2017. Die durchschnittliche Bewilligungssumme sei im selben Zeitraum von fast 800 Euro auf unter 600 Euro zurückgegangen. "Der eigentliche Skandal ist dabei, dass schwangere Frauen überhaupt auf Nothilfen einer Stiftung angewiesen sind", sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag. "Das ist ein Versagen des Sozialsystems." Der Staat habe für schwangere Frauen eine besondere Fürsorgepflicht, mahnte Zimmermann. "Unbürokratische, schnelle und bedarfsgerechte Hilfe für werdende Mütter sollte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Doch sie ist Aufgabe der regulären sozialen Sicherungssysteme, in denen Bedürftige dem Staat als Anspruchssteller und nicht als Bittsteller gegenübertreten."
In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Das geht aus dem dritten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Die Quote der Erwerbstätigen im Altern von 60 bis 64 Jahren ist danach von 20 Prozent im Jahr 2000 auf 58 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Die Steigerung fällt den Angaben zufolge höher aus als in jedem anderen EU-Land. Der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 beruht auf einem gesetzlichen Auftrag und dokumentiert die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmer. Laut Rentenversicherungsbericht, der ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde, gibt es Ende 2018 eine geschätzte Nachhaltigkeitsrücklage von rund 38 Milliarden Euro.
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat sich gegen ein Wirtschaftssystem gewandt, das auf Ausbeutung und Umweltzerstörung basiert. "Es gibt immer noch viel zu viele Menschen, die zu Leidtragenden unserer Wirtschaft gemacht werden, denen wir die Möglichkeit und den Zugang zu Wohlstand, Arbeit und Entwicklung nehmen", sagte Burger am Dienstagabend in Allensbach im Landkreis Konstanz. Insofern sei es kein Wunder, wenn "Verlierer" des Systems versuchten, in Länder mit besseren Lebensbedingungen zu kommen. In einer globalisierten Welt brauche es globalisierte Verantwortung und Solidarität, so der Bischof. Christen seien gefordert, sich für Umweltschutz und gegen Klimawandel zu engagieren. Ein Kulturwandel hin zu einer nachhaltigen, umweltschonenden Wirtschaft sei möglich. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)