Nach Einschätzung des Familienbundes der Katholiken fehlt in Deutschland weiterhin ein familienfreundliches Teilzeitgesetz. Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz für eine sogenannte Brückenteilzeit trage keine "familienfreundliche Handschrift", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann am Freitag in Berlin. Nach dem Gesetz sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase - ohne besondere Gründe - bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Hoffmann erklärte weiter, er begrüße zwar die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Grundlegendes Manko des Gesetzes sei jedoch, dass gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive zur Reduzierung der Arbeit wie Pflege oder Erziehung in Familien nicht vorrangig berücksichtigt würden. Zudem greife die Regelung erst bei Unternehmen, die mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigten.
Der Bundesrat fordert eine dauerhafte Beteiligung der Bundesregierung an der Verbesserung der Kitabetreuung. Nur so könne die Qualität in den Kitas bundesweit tatsächlich verbessert werden, erklären die Länder in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten "Guten-Kita-Gesetzes". Bis 2022 will der Bund mit dem "Gute-Kita-Gesetz" zur Verbesserung der Qualität in Kitas beitragen und Länder und Kommunen mit 5,5 Milliarden Euro unterstützen. Zudem sollen die Länder durch die Finanzhilfe die Möglichkeit erhalten, Kita-Beiträge zu reduzieren oder abzuschaffen. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag in erster Lesung über den Entwurf beraten. Zugleich warnen die Länder vor einem zu weitreichenden Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. Die Frist zur Einführung der gestaffelten Kostenbeiträge hält der Bundesrat angesichts des damit verbundenen Aufwandes für zu knapp. Sie sollte deshalb erst am 1. August 2020 beginnen und nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zum 1. August 2019. Um Qualitätsverbesserungen ansonsten ohne Verzögerung umsetzen zu können, plädiert er dafür, dass der Bund die vorgesehenen Mittel unabhängig von den Vertragsschlüssen mit den Ländern zum 1. Januar 2020 auszahlt.
Die Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch bleibt für die Bundesregierung ein wichtiges Thema. Deswegen soll die Stelle eines Missbrauchsbeauftragten nun dauerhaft eingerichtet werden, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Freitag mitteilte. Zudem soll die Arbeit der Aufarbeitungskommission um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das von Giffey vorgelegte Konzept, zu dem die Maßnahmen gehören, muss noch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zudem muss Bundestag darüber entscheiden. Bislang waren das Amt des Missbrauchsbeauftragten, das nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals 2010 eingerichtet wurde, sowie das Gremium der Aufarbeitungskommission bis Ende März 2019 befristet. Giffey erklärte, es sei auch Aufgabe der Politik, junge Menschen vor sexueller Gewalt zu schützen und Opfern schnelle Hilfe und verlässliche Unterstützung zukommen zu lassen. Das sei eine dauerhafte Aufgabe. Zudem solle die Beteiligung der Betroffenen weiterhin durch einen ehrenamtlichen Betroffenenrat sichergestellt werden. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, betonte, mit den Maßnahmen sei die Politik dem zentralen Anliegen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen dauerhaft und konsequent zu führen, einen großen Schritt näher gekommen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1.600 Opfer waren danach unter sechs Jahren. Die Dunkelziffer sei deutlich höher. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)