Familienbund der Katholiken begrüßt Einigung der Koalitionäre zur Ausweitung der Mütterrente – mahnt aber Änderungen an

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Berlin, den 29. August 2018 – Die Koalitionäre haben sich gestern Abend über den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Ausweitung der Mütterrente geeinigt. Danach bekommen künftig alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben Rentenpunkt, macht also insgesamt zweieinhalb Punkte pro Kind, während jüngere Mütter – wie bisher – drei Punkte pro Kind anerkannt bekommen. Der Kompromiss weicht vom Koalitionsvertrag ab: Dort schränkten die Koalitionäre noch ein, dass nur Mütter, die drei oder mehr Kinder geboren haben, für ihre vor 1992 geborenen Kinder in den Genuss eines weiteren Erziehungsjahres kommen. Der Familienbund der Katholiken begrüßt, dass durch die Neuregelung künftig die Pflege- und Erziehungsleistung von deutlich mehr Müttern und Vätern bei der Rente stärker honoriert werden soll. Durch den gefundenen Kompromiss profitieren rund sieben Millionen Mütter, statt drei Millionen nach der verworfenen Vereinbarung des Koalitionsvertrages, wobei der Zuschlag künftig geringer ausfällt. Der Familienbund der Katholiken mahnt dringend Änderungen an.

„Die geplante Neuregelung zur Mütterrente markiert eine wichtige Etappe auf dem Weg zu mehr Rentengerechtigkeit“, sagte heute Familienbund-Präsident Stefan Becker in Berlin. „Damit wird die Erziehungsleistung von älteren Müttern und Vätern besser anerkannt und die Gefahr von Altersarmut gesenkt. Die Erziehung von Kindern ist ein besonders wichtiger gesellschaftlicher Beitrag, der nicht zu finanziellen Benachteiligungen im Alter führen darf.“

Nach Beckers Worten sei das künftige Punktesystem zur Mütterrente nach wie vor nicht gerecht ausgestaltet. Der Familienbund fordert die Gleichbehandlung aller Kinder bei der Bemessung der Mütterrente mit jeweils drei Entgeltpunkten. „Auch Mütter, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt gebracht haben, haben einen Anspruch auf einen dritten Entgeltpunkt pro Kind. Ohnedem kann von Rentengerechtigkeit bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen keine Rede sein. Ziel muss die komplette Gleichstellung aller Erziehungszeiten sein, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes und unabhängig von der Zahl seiner Geschwister“, forderte Becker.

Kritisch betrachtet der Familienbund der Katholiken auch die Finanzierung der Mütterrenten aus der Rentenkasse. „Das aktuelle Finanzierungskonzept ist kein gangbarer Weg für die Zukunft“, sagte Becker. „Denn für Mütter, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt gebracht haben, wurden nie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Bei der Mütterrente handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung, die korrekter Weise aus Steuermitteln bezahlt werden muss. Eine Finanzierung der Mütterrenten allein aus Beitragsmitteln stellt eine unhaltbare Überforderung der Rentenkasse dar. Hier muss der Bund die Finanzierung aus Steuermitteln übernehmen.“

 

[Foto: KNA]