Der Familienbund der Katholiken fordert deutlich mehr Unterstützung von Familien. Das vom Bundeskabinett beschlossene Entlastungsgesetz für Familien sei zwar wichtig, aber nur eine kleine Verbesserung für Familien. "Das Kindergeld müsste deutlich stärker erhöht werden und zudem mit dem Kinderzuschlag zu einem schlüssigen Kindergeldmodell zusammengefast werden", erklärte am Donnerstag Familienbund-Präsident Stefan Becker in Berlin. Die Regierung hatte den Entwurf am Mittwoch auf den Weg gebracht. "Vor allem sozial schwache Familien, die Grundsicherung beziehen, gehen leider leer aus", sagte er. Dem Gesetzentwurf zufolge soll unter anderem das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat steigen. Damit beträgt das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind je 204 Euro, für das Dritte 210 Euro und für das Vierte und jedes weitere je 235 Euro. 2021 soll das Kindergeld nochmals um 15 Euro pro Kind erhöht werden. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Grundfreibetrag sollen entsprechend steigen. Beim Kinderfreibetrag sind es zunächst rund 200 Euro, ab 2020 dann etwa 400 Euro mehr. Beim Grundfreibetrag sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von zunächst etwa 170 Euro und ab 2020 von fast 400 Euro vor.
Linke und Grüne fordern eine Abschaffung der Sanktionen im Hartz-IV-System. Zwei entsprechende Anträge wurden am Donnerstag im Bundestag beraten und, wie die zuständigen Ausschüsse empfohlen hatten, von der Mehrheit der Parlamentarier abgelehnt. Die Linksfraktion pocht auf eine Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen. Linken-Chefin Katja Kipping beklagte eine hohe Fehlerquote bei Hartz-IV-Sanktionen. Hier gebe es einen Aufklärungs- und Untersuchungsbedarf. "Grundrechte kürzt man nicht." Auch die Grünen sprechen sich für eine Abschaffung der Sanktionen aus. Steuern, Sozialabgaben und Sozialleistungen sollen zudem so aufeinander abgestimmt werden, dass zusätzliche Erwerbsarbeit besser stelle. Hierfür müssten auch die Mittel der Jobcenter für Personal- und Verwaltungskosten sowie für die Eingliederungshilfe bedarfsdeckend erhöht werden. Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann nannte das Sanktionssystem menschenunwürdig. Die Grundsicherung solle aber eigentlich ein Leben in Würde ermöglichen. Ein Minimum dürfe nicht noch weiter gekürzt werden. Darüber hinaus fordern die Grünen in ihrem Antrag eine bessere Beratung von Arbeitssuchenden und Lohnkostenzuschüsse für Menschen ab 25 Jahren, die länger als 24 Monate arbeitslos sind und absehbar keine Arbeitsmarktperspektive haben.
Experten sind uneins darüber, wie künftig mit dem Werbeverbot für Abtreibung verfahren werden soll. Bei einer Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwochabend sprachen sich Juristen teils für eine Beibehaltung, teils für eine Neuregelung des entsprechenden Paragrafen 219a aus. Dazu lagen Gesetzentwürfe der Grünen, Linken sowie der FDP vor. Grüne und Linke wollen Paragraf 219a streichen, der es etwa Ärzten verbietet, auf ihrer Homepage darauf hinzuweisen, dass sie Abtreibungen als Dienstleistung anbieten. Die FDP will den Paragrafen neu regeln. Die große Koalition verständigte sich darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Entwurf für eine Neuregelung erarbeiten soll. Das Katholische Büro, der von katholischen Laien getragene Schwangerenberatungsverein Donum Vitae, aber auch der Augsburger Jurist Michael Kubiciel und der Mannheimer Gynäkologie Michael Kiworr sprachen sich bei der Anhörung für eine Beibehaltung des Paragrafen 219a aus. Die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros, Katharina Jestaedt, begründete dies damit, dass dieser einer "Normalisierung oder gar einer Kommerzialisierung des Schwangerschaftsabbruchs" entgegenwirke und dazu diene, den Schutz der Ungeborenen möglichst stark im Rahmen der Beratungsregelung zu verankern. Sie fürchte, dass eine mögliche Streichung ein erster Schritt hin zu einer kompletten Legalisierung von Abtreibungen sein könnte, erklärte Andrea Redding von Donum Vitae. Dies bestätigten bereits Ankündigungen der Linksfraktion, die nach der Sommerpause einen entsprechenden Antrag vorlegen wolle. Sollte es für die betroffenen Frauen Informationsdefizite geben, sollten die Verantwortlichen in den geschützten Räumen von Schwangerenberatungsstellen nach Lösungen suchen. Kubiciel schlug die Implementierung einer Informationsplattform vor. Auf diese könnten dann auch Ärzte verlinken, die Abtreibungen durchführen. Andere Juristen, der Verband Pro Familia sowie eine Ärztin sprachen sich dagegen für eine Streichung aus. Der Schutzauftrag für das Ungeborene sei bereits durch andere Paragrafen ausreichend gesichert, sagte die Berliner Ärztin Christiane Tennhardt. Es sei "zumindest ein eklatanter Wertungswiderspruch" und in der Folge ein "unwürdiges Prozedere", eine straffreie Handlung, die der Abbruch darstelle, zusätzlich zu behindern und als "rechtswidrig zu stigmatisieren". Auch der Deutsche Juristinnenbund sprach sich für die Streichung aus. Bereits als Mitte der 90er Jahre der Kompromiss bei der Neuregelung von Paragraf 218 gefunden worden sei, sei der Paragraf eine "veraltete Norm" gewesen. Es sei ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Eine unzulässige Werbung solle höchstens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nach geltendem Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich mindestens drei Tage vorher beraten lassen. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden, soll jedoch dem Schutz des Lebens dienen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)