Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) grundsätzlich auf die Berufung eines Nationalen Bildungsrates geeinigt. Unter anderem müsse noch vereinbart werden, wie sich das Gremium zusammensetze, sagte der amtierende KMKPräsident Helmut Holter (Linke) am Freitag in Erfurt. Der Thüringer Bildungsminister äußerte sich nach Abschluss eines Treffens der Länder-Ressortchefs für Bildung und Wissenschaft mit der Bundesbildungsministerin. Karliczek erklärte, der Nationale Bildungsrat solle praktische Empfehlungen etwa dazu vorlegen, wie die Schulen besser mit digitalen Medien ausgestattet werden könnten. Nach Vorstellung der Ministerin soll der Rat auf Basis der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge zur inhaltlichen und strukturellen Gestaltung des Bildungswesens machen, die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen verbessern und die Gestaltung von Bildungsangeboten über die gesamte Bildungsbiografie in den Blick nehmen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf einen solchen Rat geeinigt und auf den 1957 gegründeten Wissenschaftsrat verwiesen. Nach dem Bundesbildungsministerium legte jetzt auch die Kultusministerkonferenz einen Vorschlag zur genaueren Ausgestaltung und Aufgabenbeschreibung des Gremiums vor. Beide Vorschläge sehen ein Gremium mit zwei Kammern vor: eine Kammer mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, eine zweite Kammer mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung und der Stimmenverhältnisse. Beide Seiten wollen jetzt eine gemeinsame Verhandlungsgruppe einsetzen, um einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, kritisierte das Ergebnis. Die Beteiligten "übten sich notgedrungen in Zweckoptimismus". Beim Nationalen Bildungsrat seien die Fronten verhärtet, auch dank des undiplomatischen Vorpreschens der Ministerin, mit dem sie die Länder vor den Kopf gestoßen habe. Karliczeks Idee, mit einer Stimmenmehrheit des Bundes den Ländern die Bildungspolitik zu diktieren, "war und ist unrealistisch". Ein weiteres Thema der Kultusministerkonferenz war die Demokratie- und Toleranzerziehung. Dabei müsse es auch um "verbale und handgreifliche Gewalt" gegenüber Lehrkräften gehen, betonte Holter. Karliczek forderte als weiteren inhaltlichen Erziehungsschwerpunkt die Auseinandersetzung mit religiös motivierten Diskriminierungen und Gewalttaten. Zur Begründung verwies sie auf antisemitische Vorfälle an Schulen.
Ab August sollen engste Familienangehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus wieder nach Deutschland nachziehen dürfen. Ein am Freitag vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf begrenzt dies aber auf 1.000 Personen pro Monat. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fand bei einer namentlichen Abstimmung eine deutliche Mehrheit. Grüne und Linken kritisierten die Beschränkung, da sie im Widerspruch zum Grundrecht auf Familie stehe. Diese Kritik hatten im Vorfeld auch Kirchen, Sozialverbände und Menschenrechtsorganisationen geäußert. Vorlagen der Linken und der FDP fanden keine Mehrheit. Während die Linke den Familiennachzug wieder uneingeschränkt zulassen wollte, forderte die FDP, ihn weitere zwei Jahre auszusetzen, allerdings Ausnahmen zuzulassen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einer "wichtigen Maßnahme zur besseren Steuerung und Ordnung im Rahmen der migrationspolitischen Gesamtstrategie der Bundesregierung". Das Gesetz schaffe eine "Balance zwischen Integrationskraft der Gesellschaft, Humanität und mehr Sicherheit". Die SPD-Fraktionsvize Eva Högl sprach von einem guten Tag "für ganz viele Familien". Mit der Regelung finde Zuzug legal, sicher und geordnet statt. Die AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch forderte die Abschaffung des Familiennachzugs, die Schließung der Grenzen und die Zurückweisung von Flüchtlingen an den Grenzen. Benjamin Strasser (FDP) forderte, nicht nach Zahlen, sondern nach Kriterien zu entscheiden. Gökay Akbulut (Die Linke) sagte, die Regelung sei für Betroffene unerträglich, und kritisierte zugleich das "parlamentarische Schnellverfahren". Es sei völlig unklar, wer wann kommen dürfe. Luise Amtsberg (Grüne) nannte das Gesetz schlecht. Es adressiere nicht Härtefälle, sondern produziere solche erst. Es lasse viele Menschen im Ungewissen. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Grundzüge der Regelungen verständigt, die das Innenministerium präzisierte: Ab August sollen 1.000 Angehörige der Kernfamilien - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige Minderjährige - nachziehen dürfen. Betroffen sind 200.000 meist syrische Flüchtlinge. Die Zahl der Nachzügler wird auf bis 60.000 geschätzt. Die Auswahl soll das Bundesverwaltungsamt nach humanitären Kriterien treffen. Der Vertreter der Katholischen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte, die Regelung werde "dem Grundrecht auf Ehe und Familie nicht gerecht" und erschwere die Integration. "Bedenklich finden wir außerdem, dass es nun vermehrt Berichte über Personen gibt, die sich aus Verzweiflung über die Trennung auf den teilweise lebensgefährlichen Weg zurück in Krisengebiete begeben, um wieder mit ihren Familien zusammen sein zu können", sagte Jüsten. Der Dachverband deutscher Nichtregierungsorganisationen (Venro) bewertete die Regelung als "zutiefst inhuman". "Das Recht auf Familie "lässt sich nicht auf eine willkürlich gesetzte Zahl von Menschen begrenzen", so der Venro-Vorstandschef Bernd Bornhorst. Das Deutsches Kinderhilfswerk sprach von einer "Katastrophe". Das Gesetz sei mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Nach Ansicht von Pro Asyl widerspricht das Gesetz der Verfassung. "Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige", kritisierten die Menschenrechtler. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)